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Im deutschen Reich · 1911-02-01 · Heft 2 (Februar 1911) · p. 81

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 2 (Februar 1911)
Article
Die Juden als Sexualverbrecher
Date
1911-02-01
Page
81 (sequence 5)
Language
German
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Die Juden als Sexualverbrecher. 81 Ueberdies haben die Buchhändler in vielen Fällen von dem Inhalt der von ihnen verbreiteten Druckschristen gar leine Kenntnis. Auch für die Kuppelei läßt sich durch die Statistik Nachweisen, daß sie von Handeltreibenden verhältnismäßig häufig begangen wird; wurden doch im Deutschen Reiche von 100 000 selbständigen Handeltreibenden 48,11 wegen Kuppelei verurteilt. Lux („Die Sittlichkeitsverbrechen in Deutschland in kriminalstatistischer Beleuchtung" in Brauns Archiv, Bd. V, -S. 274) fügt: „Es sind also an der Kuppelei zwei Berufsgruppen vornehmlich beteiligt, einmal die Selbständigen im Handel und die Arbeiter ohne bestimmte Berufsangabe. Tie letzteren sind sicher in ihrer überwiegenden Zahl Christen, bei den ersteren ist mindestens 1jl0 Juden." Dasselbe konstatiert auch Wulfsen (S. 268). Ferner ist darauf hinzuweisen, daß die Kuppelei ein Delikt ist, welches fast ausschließlich in Städten, namentlich in den Großstädten, begangen wird. So heißt es in der amtlichen Kriminalstatistik für das -.Deutsche Reich (1902): „Kuppelei und Zuhalterei sind vorwiegend großstädtische Straftaten . . . In kleinstädtischen und ländlichen Verhältnissen vermögen Kupplerinnen und Zuhälter nicht aufzukommen." Ilm meisten verbreitet ist die Kuppelei in Berlin. Da nun die Juden im wesentlichen Stadt-, insbesondere Großstadtbewohner sind, so find sie natürlich-auch an der Kuppelei stärker beteiligt als die christlichen Landbewohner. Schließlich sei noch ein interessanter Zusammenhang hervorgehoben, den die Reichskriminalstatistik in dem soeben ermähnten Jahrgang feststellt: „Sehr beachtenswert ist, wie die Kuppelei sich zur Notzucht verhält. In der Regel ist die Notzucht selten, wo die Kuppelei häufig, und die Notzucht häufig, wo die Kuppelei selten ist, eine Beobachtung, die für die gesetzgeberische Behandlung der Kuppelei ins Gewicht fallen könnte." Diese Regel bewahrheitet sich bei der Kriminalität der Juden, wo die schweren Notzuchtsverbrechen durch die leichten Kuppeleidelikte verhütet oder doch vermindert zu werden scheinen.

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