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Im deutschen Reich · 1911-03-01 · Heft 3 (März 1911) · p. 146

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 3 (März 1911)
Article
[Ohne Titel] / Schneider, M.
Date
1911-03-01
Page
146 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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146 Im deutschen Reich. der Stadtverordn-eten-Sitzung vom 3. d. Mts. der Beschluß des Magistrats von Asch er sieben bekannt gegeben wurde, das dort seit 1903 bestehende Schächtverbot aufzuheben. Die Schlachthofdeputation hatte sich zwar gegen die Aufhebung ausgesprochen, der Magistrat aber trotzdem die Aufhebung beschlossen. Herr Bürgermeister vr. Bunde erklärte in der Stadtverordneten-Sitzung, daß Aschersleben und Tängermünde noch die einzigen Städte gewesen seien, die das Schächtverbot aufrecht erhalten hätten, und daß dieses nicht mehr zeitgemäß sei, nachdem auch in Sachsen das Schächtverbot aufgehoben wurde. — In der Nacht zum 26. Dezember hatte ein Mitglied unseres Vereins, das von Zwickau nach Plauen gefahren war, auf einer Station gehört, daß der Schaffner auf die Frage eines Mitreisenden, warum' die Fahrkarte jetzt mehr als. früher loste, die Antwort erteilte: „Wir sind doch kein I u d e n g e s ch ü f t, das heute so v i e l u n d m o r g e u fo viel v e r lang t." Unser Mitglied ließ vom Stationsvorsteher in Plauen den Namen des Schaffners feststellen, roorauf dieser zugab, diese Aeußerung getan zu haben. Auf unsere Anzeige haben Nur den nachstehenden, vom 6. Februar d. I. datierten, Bescheid der Königlichen Eisenbahn-Betriebsdirektion, Leipzig I, erhalten: „Auf das an die Königliche Generaldirektion zu Dresden gerichtete Schreiben vom 16. Januar 1911 teilen wir ergebenst mit, daß der Zugschaffner Rothenberger wegen seines Verhaltens bei der Fahrkartenkontrolle am 25./26. Dezember 1910 in Reichenbach i. V. ernstlich zurechtgewiefen worden ist." — Von mehreren Mitgliedern unseres Vereins sind bei uns Beschwerden darüber laut geworden, daß sich in S ch ü l e r b i b l i o t h e k e n höherer Lehranstalten bisweilen ein Buch „D er K r e u z z u g der Kinde r" befinde, das von dem Schriftsteller Felix Nabor verfaßt und in einem katholischen Verlage erschienen ist. Da dieses Buch an zahlreichen Stellen die heftig st e n a n t i s e m i t i s ch e n Ausfälle enthält, und hierdurch dieses gefährliche Gift bereits in die Schuljugend hineiugetragen wird., ist es für eine S ch ü l e'r b i b l i o t h e k in höchstem Maße ungeeignet. In verschiedenen Städten haben denn auch bereits Schul-

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