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Im deutschen Reich · 1911-03-01 · Heft 3 (März 1911) · p. 128

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 3 (März 1911)
Article
Zum Ausschluß jüdischer Medizinalpraktikanten
Date
1911-03-01
Page
128 (sequence 3)
Language
German
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128 Im deutschen Reich. der die Ablehnung von Medizinalpraktikanten unzulässig, sein soll, außer bei konfessionellen Krankenhäusern. Doch solle in diesen Fallen in den amtlichen Verzeichnissen ausdrücklich vermerkt sein, daß die betreffende Stelle den Angehörigen einer bestimmten Konfession Vorbehalten sei. Das Kammermitglied S a n. - R a t Wiesenthal legte dar, daß es sich nicht nur um eine Angelegenheit der Aerzte, sondern um eine solche des Gesetzes und des Rechtes handele. Nach dem Gesetz kann ein Medizinalpraktikant nur wegen sittlicher oder strafrechtlicher Verfehlungen abgelehnt werden, d i e A b l e h n u n g in B r i tz erfolgte ausschließlich wegen der Konfession, w e i l d i e A s s i st e n z ä r z t e k e i n e n I u d e n i m K a s i n o haben wollten. Ein Krankenhausleiter, der so wenig auf die Erziehung der jüngeren Aerzte zur Kollegialität einwirken könne, sei auch für die Ausbildung von Praktikanten nicht geeignet. Der Redner beleuchtete dann das Verhalten des Landrats v. Achenbach, der es so dargestellt habe, als habe der dirigierende Arzt des Krankenhauses den Medizinalpraktikanten nicht abweisen, sondern ihm nur einen guten R a t geben wollen, um ihn davor zu schützen, daß er im Verkehr mit den antisemitischen Assistenten in eine unangenehme Situation käme. Abgesehen davon, daß diese Darstellung des Landrats mit dem Wortlaut des ablehnenden Schreibens unvereinbar sei, habe der Landrat dem Dr. Schneider einen schlechten Dienst geleistet und ihm ungewollt ein testimonium paupertatis ausgestellt. Dr. Wiesenthal wandte sich dann an den der Sitzung beiwohnenden Oberprüsident der Provinz Brandenburg und bat ihn, denn Minister die Frage vorzülegen, ob er so milde, wie er die Britzer Angelegenheit beurteilt habe, auch dann urteilen würde, wenn jüdische Assistenten sich herauhnehmeu würden zu erklären, daß sie einen christlichen Assistenten oder Medizinalpraktikanten nicht unter sich dulden würden, und wenn diesem Begehren sich ein Krankenhausleiter unterordnen würde. — Uebrigens sucht das Britzer Krankenhaus seine Assistenten jetzt in Antisemitenblättern durch Inserate mit dem Zusatz: „Sehr angenehme Stellung."

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