Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 3 (März 1911)
- Article
- Zum Ausschluß jüdischer Medizinalpraktikanten
- Date
- 1911-03-01
- Page
- 127 (sequence 2)
- Language
- German
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Zum Ausschluß jüdischer MedizinalprakLikänLen. 127 Medizinalpraktikanten große Schwierigkeiten in bezug auf das praktische Jahr erwachsen, ihnen die Beendigung der Ausbildungszeit verzögert und sie aus diese Weise in ihrem Fortkommen geschädigt werden. Nun ist wohl die Gefahr nicht groß, daß das Vorgehen des Britzer Kranrenhausarztes Nachahmung fände, allein so ganz von der Hand zu weisen, ist sie doch wohl nicht, umso mehr, als in letzter Zeit bekannt geworden ist, daß sich in Lübeck ein ähnlicher Fäll ereignet hat. Nun hat in einer Sitzung der Lübecker Bürgerschaft der Senatsvertreter die bestimmte Erklärung abgegeben, daß bei dem Ausscheiden des betreffenden Herrn nur Gründe persönlicher Art maßgebend gewesen sind. Immerhin bleibt die Tatsache bestehen, daß ein jüdischer Medizinalpraktikant, der bereits verpflichtet war, in ungewöhnlicher Weise aus dem Krankenhause entlassen worden ist. Ich brauche wohl kaum weiter zu begründen, daß Fälle, wie sie in Britz und Lübeck vorgekommen sind, nicht gebilligt werden können und Sorge getragen werden muß, daß sie sich in Zukunft nicht wiederholen." — An diese Ausführungen knüpfte der Referent Dr. Müller den Antrag, die Kämmer für die Provinz- Hannover möge den Antrag der Berlin-Brandenburger Kammer mit einem die konfessionellen Anstalten berücksichtigenden Zusatz in folgender Form annehmen: „Der Aerztekammer-Ausschuß bittet den Reichskanzler, amtlich zu publizieren, daß es unstatthaft ist, das Ersuchen eines Medizinalpraktikanten um Beschäftigung in einer Krankenanstalt aus konfessionellen Gründen abzulehnen. Nur die rein konfessionellen Krankenanstalten sind berechtigt, bei der An- * nähme von Medizinalpraktikanten sich aus Angehörige der eigenen Konfession zu beschränken. Es muß dieses aber in dem amtlichen Verzeichnisse der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Anstalten besonders bemerkt werden." Dieser A n t r a g w u r d e a n g e n o m m e n. Inzwischen ist die Angelegenheit iueiter gediehen; sie konnte auch nicht erledigt sein mit den Erklärungen, die der Kultusminister zu dieser Sache im Landtage gegeben hat. Wie in der Sitzung der Berliner A e r z t e k a m m e r am 28. Januar d. Js. mitgeteilt wurde, hat der Aerztek a in m er- A u s s ch u ß für Preußen eine Eingabe an den R e i ch s k a n z l e r gerichtet, eine Bestimmung zu erlassen, nach