Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 3 (März 1911)
- Article
- Reminiszenzen eines alten Göttinger Korpsstudenten
- Date
- 1911-03-01
- Page
- 126 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316804-2316808-2344313--21292-2344386- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
126 Im deutschen Reich. mit ihren Glaubensgenossen zu vereinigen. Jetzt trennten sich die Konfessionen, und die verschiedenen Bekenner traten sich bereits auf den Gymnasien entgegen. Wie dies möglich geworden, ist mir nach meinen vielleicht antiquierten Begriffen unerklärlich. Jetzt, wo ein tiefer Abgrund zwischen Juden und Christen auf den Bildungsstätten gähnt, wird es freilich schwer fallen, eine verbindende Brücke wieder herzustellen. Geben wir uns aber Muhe, mit aller Energie Front zu machen gegen alles, was dazu angetan ist, Zwietracht und Haß zu säen und die Jugendzeit der jüdischen Studenten zu verbittern und zu verärgern. Schließen wir uns fest zusammen im Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, um die uns vom Gesetz gewährte Gleichheit zu erlangen, dann, aber auch nur dann erst, wird in den angeführten Verhältnissen Remedur eintreten können. Geheimrnt S. * Zum Ausschluß Mischer Medizinakpraktikanten. Dem Bericht über die vierte Sitzung der achten Wahlperiode der Aerztekammer für die Provinz Hannover, in der Dr. M ülle r über den Antrag referierte, „der Ausschuß der Aerztekammer möge den Herrn Reichskanzler bitten, amtlich zu publizieren, daß es unstatthaft ist, das Ersuchen eines M ed i z i n alp rakti ka n t e n um Beschäftigung in einer Krankenanstalt aus konfessionellen Gründen abzulehnen", entnehmen wir nachstehende auf die Angelegenheiten Britz-Lübeck bezügliche Ausführungen: „In dem vorliegenden Fall liegt die Sache so, daß ein Medizinalpraktikant lediglich abgelehnt ist, weil er der jüdischen Konfession angehört. Einmal bedeutet eine solche Abweisung eine unverdiente Kränkung für den Abgewiesenen, und außerdem ist sie geeignet, ihm in unzulässiger Weise die Ableistung des praktischen Jahres zu erschweren. Wenn die Praxis des Britzer Krankenhauses auch bei anderen Krankenanstalten Eingang fände, könnten den betreffenden