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Im deutschen Reich · 1911-03-01 · Heft 3 (März 1911) · p. 121

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
17 (1911)
Issue
Heft 3 (März 1911)
Article
Vorbildliche Abwehr
Date
1911-03-01
Page
121 (sequence 2)
Language
German
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Vorbildliche Abwehr. 121 zählen, ohne daß deswegen andersgesinnte Eltern Grund hätten, in die gerechte und liebevolle Gesinnung dieser Lehrer gegen alle ihre Schüler Mißtrauen zu setzen. Sonst käme man zu der Konsequenz, sämtlichen Lehrern eine politische Betätigung zu verbieten, was sich mit der Verfassung nicht vertrüge. Dieser Vergleich, so einleuchtend er scheint, ist dennoch unzutreffend. Alle politischen Parteien bekämpfen Meinungen, Ueberzeugungen und Institutionen. Die Antisemiten sind die einzige Partei in Deutschland, die Personen bekämpft. Sie bekämpfen den Juden als Juden, gleichviel, welche politische Meinung und Ueberzeugung, welche Gesinnung oder welchen Charakter er habe. Sie wollen alle Juden lediglich wegen ihrer Abstammung der ihnen wie allen Staatsangehörigen verfassungsgemäß gewährleisteten Rechte berauben und so zu Bürgern zweiter Klasse machen. Die Deutschsozialen fordern in ihrem Programm i Aufhebung der Gleichberechtigung für die Juden und ■Stdüntg unter ein Fremdenrecht, Ausschluß aus allen amtlichen Stellungen, Ausscheidung des jüdischen Elementes aus christlich-deutschen Schulen. Sie negieren also den modernen Rechtsstaat und proklamieren den Glaubens- und Rassenhaß. Darum ist diese Gesinnung ebenso staatsfeindlich wie unsittlich und nnchristlich. Welche politischen Ziele die Antisemiten sonst noch verfolgen, oder zu verfolgen vorgeben, ist für die Beurteilung ihres Grundcharakters gleichgültig. Insbesondere müssen es sich unseres Erachtens zwei .Klassen von Beamten, wenn anders sie eine Ahnung von den sittlichen Grundlagen ihres Berufes haben, unbedingt selbst verbieten, öffentlich als Antisemiten aufzutreten: der Richter und der Lehrerdenn sie beide haben das Recht, zu strafen, und der Glaube an ihre Gerechtigkeit beruht auf dem Vertrauen, daß sie keinen Unterschied der Person kennen, und daß einer, der vor ihnen steht, ihnen nicht von vornherein bloß durch seinen Namen und seine Geburt mißliebig ist. Das jüdische Kiud hat durchaus recht, wenn es der Gerechtigkeit, oder gar denn Wohlwollen und der Liebe eines Lehrers mißtraust von dem es weiß, daß er außerhalb der Schnlränme dahin agitierst ihm feinen.

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