Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 17 (1911)
- Issue
- Heft 3 (März 1911)
- Article
- Christliche Reklame und unlauterer Wettbewerb
- Date
- 1911-03-01
- Page
- 116 (sequence 2)
- Language
- German
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116 Im deutschen Reich. Die gleichen Gedanken veranlagten den oft wirksamen Boykott seitens der Kaufleute, Aerzte, Zahnärzte usw., die „christliches" Personal und „christliche" Vertreter durch Inserate suchten. Dagegen ist meines Wissens, abgesehen von dem Kampf gegen die Weihnachtsflugblätter mit der Ueberschrift: „Kauft nicht bei Juden", nicht genug geschehen, um den selbständigen jüdischen Gewerbetreibenden gegen die Konkurrenz zu schützen, welche den Antisemitismus als Kampfmittel mißbraucht. Ein einschlägiger Fall, der in ich beruflich beschäftigte, hat als lehrreiches Beispiel wohl allgemeines Interesse. Vor einigen Monaten eröffnete ein christlicher Herr ein Abzahlungsgeschäft, dem er durch die übliche umfangreiche Reklame Kunden zuzuführen suchte. Neu an diesem Beginnen war nur, daß auf Schaufenstern, Schildern, sonstigen Plakaten und namentlich auf den zahllosen Drucksachen, die aller Welt ins Haus getragen wurden, in großen dicken Buchstaben die Bezeichnung „christliches" Möbel- und Warenkredithaus stand. Dort hieß es: „Entsetzlich sind die unverschämt hohen Preise, die in manchen Abzahlungsgeschäften verlangt werden, wenden Sie sich darum an das streng reelle ch r i st l i ch e Möbel- und ' Warenkredithaus." „Ergötzlich für jedermann sind Waren und Preise in unserem Geschäfte, bevorzugen Sie in Ihrem Interesse dies streng reelle christliche Möbel- und Warenkredithaus..." „Gefährlich ist ein Kauf von Möbeln und Waren stets. Man wende sich in solchen Fällen an das als streng reell bekannte ch r i st l i ch e Möbel- und Warenkredithaus von...." usw. Der Verein für Möbel- und Ausstattungsgeschäfte, dem alle anderen Abzahlungsgeschäfte mit christlichen und jüdischen Inhabern — die letzteren sind ganz bedeutend in der Mehrheit — angeschlossen find, beauftragte mich, auf Grund dieses Tatbestandes die Klage wegen unlauteren Wettbewerbs zu erheben. Der Klageantrag wurde dahin gestellt: „Die Beklagte zu verurteilen, in ihren Drucksachen. die Ankündigung zu unterlassen, daß sie ein christliches Möbel- und Warenkredithaus sei, und daß die unverschämt hohen Preise, die in manchen Abzahlungsgeschäften verlangt werden, entsetzlich seien."