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Im deutschen Reich · 1910-12-01 · Heft 12 (Dezember 1910) · p. 802

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 12 (Dezember 1910)
Article
Der Prozeß gegen die "Wahrheit"
Date
1910-12-01
Page
802 (sequence 9)
Language
German
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802 deutschen Reich. „Staatobürger-Zeitu n g'' geeifert hat. Er, der sich so häufig als nationaler Vorkämpfer aufspielte, »hat einst als Manager deS unglücklichen Grafen Pückler diesen für seine Zwecke benutzt und trotz seiner angeblich monarchischen Gesinnung wiederholt in seinem Organ versteckte oder offene Angriffe gebracht, die mit einer solchen Gesinnung in schroffem Widerspruch standen. Trotz alledem sind wir über den vollständig rechtlich begründeten Freispruch im letzten Bruhn-Prozeß nicht bekümmert: der Prozeß ist sicher nicht nutzlos verlaufen. Die „Breslauer Zeitung" hat völlig recht, wenn sie sagt: „Wer glaubt, daß Herr Brnhn durch diesen Prozeß eingeschüchtert oder gar mundtot in seinem Gewerbe gemacht worden sei, der kennt nicht die eherne Stirn und die unbeirrbare Skrupellosigkeit dieser antisemitischen Helden." Bon nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Tätigkeit des Herrn Brühn sind aber die nachstehenden beiden Kundgebungen: Der Vorstand des Vereins Deutscher Z e i t n n g s v e r l e g e r veröffentlichte am 15. November 1910 folgende Erklärung: „In dem Prozesse gegen die Zeitschrift „Wahrheit" sind die der Erpressung Beschuldigten freigesprochen worden, weil der Tatbestand dieses Verbrechens nicht erwiesen werden konnte. Es kann nicht unseres Amtes sein, dieses Urteil einer Erörterung zu unterziehen, wohl aber erscheint es dem Unterzeichneten Vorstände des Vereins Deutscher Zeitnngsverleger, der sich in seiner Sitzung am 15. November eingehend mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat, als ein Gebot der Pflicht, im Interesse des Ansehens der deutschen Presse öffentlich und feierlich B e r w a h r u n g einzulegen, gegen die V e rs u che, die Unterschiede zu v e r w i s ch e n , die zwischen den journalistischen urtb geschäftlichen Gepflogenheiten der „Wahrheit" und denjenigen Grundsätzen bestehen, nach denen die a n st ä n d i g e P r esse .Deutschlands geleitet wird, Versuche, die in den Verhandlungen des Prozesses immer wieder hervorgetreten sind. Auch können urtb wollen nur nicht unterlassen, unser Befremden und lirtfer Bedauern darüber ansznsprechen, daß

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