Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1910)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1910-10-01
- Page
- 696 (sequence 4)
- Language
- German
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696. , Im deutschen Reich. eine Fassung erhalten hat, welche zu der Tendenz unserer gesamten Verwaltung in direktem Widerspruch steht. Sie belieben aus dieser Darstellung gleichzeitig zu ersehen, daß die Ihrerseits an die erwähnte Annonce geknüpften Bemerkungen von selbst entfallen. Genehmigen Sie den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Dr. Waldemar Frentze l" — Der Spin d lersfelder Ruder verein ninnnt nach seinen Satzungen 8 6 jedermann von gutem Ruf auf, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nach K 35 der Satzungen ist das Bootshaus das Eigentum der Firma W. Spindler und dem Verein zur Benutzung auf jederzeitigen Widerruf nach vorausgegangener halbjähriger Kündigung übergeben. Kürzlich meldete sich bei diesem Verein ein jüdischer Apotheker an, der bald darauf den Bescheid erhielt: „Nach Erhalt Ihres Fragebogens mußten wir leider die Wahrnehmung machen, daß Sie mosaischer Konfession sind und sind wir aus diesem Grunde genötigt, Ihre Ausnahme abzulehnen." Wir haben angenommen, daß der Firma Spindler diese Praxis des von ihr unterstützten Vereins unbekannt sei und ihr deshalb den Vorfall mitgeteilt. Herr Or. Spindler erwiderte, daß seine Firma konfessionelle Unterschiede nicht kenne, er sich aber nicht für berechtigt halte, auf die inneren Angelegenheiten des Spindlersfelder Rudervereins einzuwirken, dessen Mitglieder sich größtenteils aus Nichtangestellten seines Geschäfts rekrutieren. — Wenn die Firma Spindler, die im Grunde genommen das wesentliche finanzielle Substrat des Rudervereins bildet, indem sie ihm das Bootshaus unentgeltlich gegen Kündigung zur Verfügung stellt, nicht einmal ein Wort des Tadels des ihr von uns mitgeteilten Verfahrens findet, ist man wohl berechtigt anzunehmen, daß hier wieder ein Fall vorliegt, bei dem man im geschäftlichen Rahmen keine Vorurteile gegen die jüdische Kundschaft kennt, in gesellschaftlicher Beziehung aber auf ihre berechtigten Gefühle keine Rücksicht nehmen zu müssen glaubt.