Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1910)
- Article
- Dessau
- Date
- 1910-10-01
- Page
- 690 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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690 Im deutschen Reich. lümmel" gar nicht gebraucht habe. Dir. Cohn hielt sich nach diesen: Vorfall für berechtigt, in die vor aller Oeffentlichkeit abgegebene Erklärung der neun Beamten, daß sie den Ausdruck „Banause^" nicht gehört haben wollten, Zweifel zu setzen. In der SchösfengerichtsverHandlung w u r d e f e st g e st e l l t, daß d a s S L a d t o b erhauptdi e Beschimpfung getan habe. Ein Baukommissar beschwor, sie gehört zu haben. Die andern Beamten erklärten, sie könnten sich nicht mehr entsinnen. Or. Cohn wurde daraufhin freigesprochen, weil er in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe und i h m d e r Wahrheitsbeweis gelungen sei. Gegen dieses Urteil legten der Amtsanwalt und ein Nebenkläger (Oberstadtsekretär) Berufung ein. In der erneuten Verhandlung wurde festgestellt, daß auch ein zweiter Beamter die Beschimpfung gehört haben muß, weil er seiner Frau gleich nach der Gratulation davon erzählt hat. Der O b e r b ü r g e r m e i st e r d a g e g e n st eilte die Beschimpfung der S t a d t v e r ordneten eidlich in Abrede. Festgestellt wurde, daß der Oberbürgermeister beide Erklärungen selbst vrrfaßt hat, nachdem er zuvor mit den Beamten darüber gesprochen hatte. Die Möglichkeit, den Stadtverordneten vr. Cohn „Judenlümmel" geschimpft zu haben, gab Dr. Ebeling zu. Auf die bestimmte Frage des Vorsitzenden, ob er das Wort „Judenlümmel" oder „Judenjunge" mit Bezug auf den Angeklagten gebraucht habe, verweigerte der Gefragte die Aussage. Ein Bauassistent beschwor, der Oberbürgermeister habe den Angeklagten „Judenlümmel" genannt. Or. Cohn stellte eine lange Reihe den Stadtchef schwer belastender Beweisanträge. So sollte der Stadtbaumeister bekunden, daß der Oberbürgermeister den: Bauassistenten Kramer, nachdem dieser in erster Instanz ungünstig für ihn ausgesagt hatte, am Tage darauf eine Funktionszulagc von 50 Mark entzogen habe. Ein Regierungsassessor sollte bekunden, daß der Oberbürgermeister beleidigende Aeußerungen über die Ehrenbürgerin Baronin von Cohn-Oppenheim getan habe, der Landtagsabgeordnete und Führer der anhaltischen Nationalliberalen, Professor Leon- Hardt, daß er einem Oberlehrer ein schriftlich gegebenes Versprechen nicht gehalten habe, und vieles andere nrehr. Das G e r i ch t lehnte die B e w e i s a n t r ä g e a b. Der Vor-