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Im deutschen Reich · 1910-09-01 · Heft 9 (September 1910) · p. 592

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 9 (September 1910)
Article
Aus alter und neuer Zeit
Date
1910-09-01
Page
592 (sequence 2)
Language
German
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592 Im deutschen Reich. bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte für unabhängig vom religiösen Bekenntnis erklärt wird, folgender Zusatz beantragt: „Die Mitgliedschaft einer der beiden Kammern und der Zutritt zu Aemtern, mit denen die Ausübung einer richterlichen, polizeilichen oder exekutiven Gewalt verbunden, ist bedingt durch die Aufnahme in eine der anerkannten christlichen Kirchen." Der Antrag verstieß, soweit er die Mitgliedschaft der Kammern beschränken wollte, gegen Artikel 12, soweit er die Aemter den Nichtchristen verschloß, gegen Artikel 4 der beschworenen Verfassung, der anordnet, daß die öffentlichen Aemter, unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen, für alle dazu Befähigten gleich zugäglich sind. Gegen jenen Antrag erhob sich Herr v. Bethmann Hollweg, indem er erklärte, der Artikel 12 beziehe sich hauptsächlich auf „unsere Mitbürger jüdischen Bekenntnisses"; „dieses volle Staatsbürgerrecht, dieses jus civis optimo jure, wie die Römer es nannten", zu gewähren, sei schlechthin notwendig gewesen, weil „diese Mitbürger jüdischen Bekenntnisses durch die Geschichte unseres Staates mehr und mehr in die gesamte Nation hineingewachsen sind", und weil „diese Mitbürger nicht allein längst alle Lasten und zwar nicht nur die Steuern tragen, sondern auch im Kriege, besonders in den Befreiungskriegen, für das Vaterland gekämpft und geblutet haben". Was die Zugänglichkeit der Aemter angehe, so verstehe es sich von selbst, daß ein Bürger jüdischen Bekenntnisses nicht Lehrer der Theologie werden könne oder christlichen Religionsunterricht im Gymnasium erteile; aber Bestimmungen dieser Art gehören nicht in die Verfassung, sondern in die spezielle Gesetzgebung und den Gebrauch der Verwaltung, gegen.die er keinen Verdacht habe, daß sie „absichtlich und hinterlistigerweise die Verfassung umgehen und untergraben wolle". Herr v. Bethmann Hollweg beantragte mit einigen Freunden über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen, nachdem er einem Redner jüdischen Bekenntnisses, dem Buchhändler Dr. Veit, besondere Anerkennung gezollt hatte. Die Mehrheit entschied im Sinne Bethmann Hollwegs.

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