Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1910)
- Article
- Frankfurt a. M.
- Date
- 1910-05-01
- Page
- 394 (sequence 3)
- Language
- German
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Im deutschen Reich: :;<:4 unb Schrift mit dem Erfolge entgegentrat, daß die Gefahr abgewehrt wurde. Edel, hilfreich und gut, von selbstloser Uneigennützigkeit und bestrickender Liebenswürdigkeit, verband der Entschlafene mit unerschütterlicher Hingebung an das Altüberlieferte weitestgehende Duldsamkeit gegen Andersdenkende und Andersgläubige, eine in unseren Tagen fast beispiellose Beherrschung der talmndischen Literatur mit dem Bildungsgehalt der modernen Zeit, reife Menschenkenntnis mit dem Schwung eines .unüberwindlichen Optimismus. „Nennt man die besten Namen, wird auchder feine genannt." □ Köln, 14. April. Die „Kölnische Zeitung" berichtet: „Rabbiner vr. Rosenthal in Köln schreibt uns: „In seinem Aufsatz „Meineidsaberglaube (in Nr. 391 der Köln. Ztg.) schreibt Dr. iur. A l b e r t He l l w i g: „So glauben die Juden, die beim Schwören mit der rechten Hand die Thora anfassen, keinen Meineid zu leisten, wenn sie den großen Finger krümmen oder der Heiligen Schrift eine Verletzung beigebracht haben, wenn auch nur einen Nadelstich." Diese Behauptung ist nicht richtig. Zunächst hängt nach der Auffassung des biblischen wie rabbinischen Judentums die Gültigkeit des Schwurs von keiner äußeren Handlungsweise ab, und selbst von der Ausdrucksweise nur insoweit, als die betreffende Aussage mit den Worten: „Ich schwöre" eingeleitet wird. „Wer sagt: Ich schwöre etwas zu tun oder etwas zu lassen — der hat einen Eid geleistet, auch ohne Nennung des Gottesnamens in irgendeiner Sprache oder Bezeichnung" entscheidet der jüdische Religionskodex Schulchan Aruch, Teil II (Jore Dea), A 237 Abs. 1. So hat denn bereits Jecheskel Landau, eine der bedeutendsten rabbinischen Autoritäten des 18. Jahrhunderts, in seinen Glossen und Gutachten (Nodabi-Jehuda zum zweiten Teil des Schulchan Aruch, Nr. 71), das von Hellwig nun wieder aufgewärmte M ä r ch e n (v e r m u t l i ch Eisen m e n g e r - scher Herkunft) wissenschaftlich zurückgewiesen, und „aus Thora, Propheten und Hagiographen, aus Talmud und Mab monides klar und deutlich aufgezeigt, daß es verboten ist, falsch zu schwören, selbst wenn man eine Thorarolle nicht anfaßt, geschweige denn, wenn sie irgendwie beschädigt ist, indem einzelne Buchstaben verwischt sind oder ein Blatt fehlt und dergl. (sie selbsttätig zu beschädigen oder zu verletzen,