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Im deutschen Reich · 1910-05-01 · Heft 5 (Mai 1910) · p. 374

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 5 (Mai 1910)
Article
Das Kreiskrankenhaus zu Britz
Date
1910-05-01
Page
374 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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374 Fm deutschen Reich. hätten ein Kasino für ihren geselligen Berkehr, von dem sie Juden ausschlössen. Als sich ein jüdischer Bewerber als MedizinalpraktikanL meldete, erkundigte sich Direktor Or. Schneider bei ihm nach seiner Konfession, nicht etwa u m i h n v o n d e r A n n a h m e a u s zu s ch l i e ß e n, sondern um ihn darauf hinzuiweisen, daß die Assistenten der Anstalt gesellschaftlich nicht mit jüdischen Kollegen verkehrten. Er habe keinen Anlaß gefunden, das Borgehen Or. Schneiders zu rügen. Bon einem Antisemitismus in der Kreisverwaltung könne keine Rede sein. Es habe sich nicht um ein dienstliches, sondern um ein p r i v a t gesellschaftliches Fernhalten jüdischer Mediziner gehandelt. Diese seien, wenn sie Tüchtiges leisteten, der Kreisverwaltung ebenso willkommen als ihre christlichen Berussgenossen. Die Verhandlungen des Kreistages, der auch Juden .und Sozialdemokraten zu seinen Mitgliedern zähle, hätten gezeigt, daß hier nur sachliche, niemals konfessionelle oder politische Rücksichten maßgebend seien." Am 20. April schrieb das „Berliner Tageblatt" unter derselben Ueberschrist: „Zu unserem Bericht über die Verhandlungen des Teltower Kreistages wird uns von ärztlicher Seite geschrieben: Die Ausführungen des LandraLs v. Achenbach fordern den schärfsten Widerspruch heraus. Der Landrat meinte, es handle sich nur um einen „geringfügigen Vorfall". Er sagte: „Als sich ein jüdischer Bewerber als Medizinalpraktikant meldete, erkundigte sich Dr. Schneider, Direktor des Kreiskrankenhauses zu Britz, bei ihm nach seiner Konfession, nicht etwa, um ihn von der Annahme auszuschließen, sondern Nm ihn darauf hinzu-weisen, daß die Assistenten der Anstalt gesellschaftlich nicht mit jüdischen Kollegen verkehrten." Ganz abgesehen davon, daß ein derartiges Verhalten der Anstaltsärzte den kollegialen ärztlichen Gepflogenheiten Hohn spricht, und daß es sich um ein aus öffentlichen Mitteln, also auch von jüdischen Steuerzahlern unterhaltenes Krankenhaus handelt, entspricht die Angabe des Landrats nicht den Tatsachen. In dem Bescheid des vr. Schneider auf die Bewerbung des Medizinalpraktikanten heißt es vielmehr unzweideutig: „Da die zurzeit hier beschäftigten Aerzte den dringenden Wunsch haben, nicht mit jüdischen Kollege): zusammen im Kasino zu verkehren, würde ich in dem Falle, daß Sie Israelit sind, zu meinem Bedauern

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