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Im deutschen Reich · 1910-04-01 · Heft 4 (April 1910) · p. 351

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 4 (April 1910)
Article
Tierquälerei und Schächtverbot
Date
1910-04-01
Page
351 (sequence 3)
Language
German
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Vermischtes.;•>."> 1 § 145b eine neke Vorschrift gegen die Tierquälerei vorschlägt, schließt ausdrücklich in ihrer Begründung das Schächten von dem Tatbestände des Delikts aus. „Der Strenggläubige, der bei der Befolgung der Schächtvorschriften religiösen Pflichten nachkommt, kann nicht als boshaft oder roh handelnd angesehen werden." Das Zentrum hat von jeher den Standpunkt vertreten, daß in der Sitte des Schächtens die rituellen Vorschriften der Inden geachtet und geschützt werden müssen, wie es allgemein für Anerkennung der religiösen und rituellen Eigentümlichkeiten der verschiedenen Konfessionen und Religionen, soweit sie mit dem Sittengesetz vereinbar sind, eintritt. Windthorst und Dr. Lieber haben die Frage für wichtig genug gehalten, um selbst im Parlament für sie einzutreten. Bei der Beratung des neuen Tierquälerparagraphen in der Kommission ist das Zentrum dieser Tradition treugeblieben. § 360 des Strafgesetzbuches soll in Ziffer 13 die Bestimmung erhalten: „Wer die zur Verhütung von Tierquälerei erlassenen Vorschriften Übertritt." Diese Bestimmung würde ein Verbot des Schächtens durch lokale Instanzen, z. B. Schlachthofordnungen, möglich machen. Es sind deshalb von den Abgeordneten Engelen, Grober und De. Mayer-Kaufbeuren verschiedene Abänderungsanträge gestellt worden, welche derartige Verbote unmöglich machen wollen. Letzterer schlug vor, der Bestimmung beizufügen: „Der Erlaß eines Schächtverbotes ist unzulässig." Die Aufnahme dieser Bestimmung würde zweifellos am besten alle Versuche, in irgendeiner Form ein Schächtverbot zu erlassen, unmöglich machen. Durch eine .Zufallsmehrheit ist in der Kommission der Antrag a b gelehnt worden. Er wird aber voraussichtlich im Plenum wieder ausgenommen werden und dürfte hier auch eine sichere Mehrheit finden." Verantwortlich für Redaktion und Verlag: Alxhonse Levy, Berlin. Alleinige Jnseratenannahme: Bennigson & Ehrlich Verlag für Handel und Jnduftri , Berlin W. 57. Druck: Patz & Garleb G. m. b. H., Berlin W. 57. I1 Arbeitsamt (Br jfldisehe Akademiker Berlin C. 2, An der Spandauerbrucke 15'. Vermittelung dauernder und vorübergehender Stellungen für alle Fachrichtungen, Auskunftserteilung.

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