Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 4 (April 1910)
- Article
- Vergiftete Seelen [Rezension]
- Date
- 1910-04-01
- Page
- 345 (sequence 2)
- Language
- German
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. Bücherschau. 345 fahren schon vor Jahrhunderten die -einzigen Kulturträger gewesen sind. Ja, gar oft ist man bemüht, ihn wider besseres Wissen als deutschfeindlich hinzustellen und ihm eine Gesinnung zu imputieren, die ihn geradezu zum.Landesverräter stempeln müßte. t Erfreulicherweise zeigt sich dieser verwerfliche Antisemitismus keineswegs in den leitenden, maßgebenden Kreisen, wo man sich wohl dessen bewußt ist, daß bei den heutigen Verhältnissen in den deutschen Ostmarken eine Verhetzung gegen die Juden zugleich eine Schädigung des Deutschtums ist. Gelegentlich der jüngst stattgehabten Verhandlung im Parlamente anläßlich einer von seiten der Nationalliberalen eingebrachten Interpellation ist selbst von konservativen Abgeordneten betont worden, daß „der Antisemitismus in den Ostmarken den Verteidigern des Deutschtums die ärgsten Schwierigkeiten bereitet". Es ist daher um so schlimmer, wenn ein Beamter, der einerseits schon von Amtswegen über den Parteien stehen sollte, andrerseits vermöge seiner einflußreichen Stellung in der Lage ist, seine antisemitischen Gesinnungen in die weitesten Kreise zu tragen und zu betätigen, sich zum Helfershelfer und Agitator des Antisemitismus hergibt. So hat der königliche Kreisschulinspektor Ir. Hoppe in Wirsitz vor einiger Zeit unter dem Pseudonym Armin von Eulendors einen etwa 240 Druckseiten fassenden „historischen RomarO (?!) aus der Zeit des polnischen Schulstreiks, betitelt „Vergiftete Seelen" erscheinen lassen. Der Verfasser will, wie er in einer „Zum Geleit" überschriebenen Einleitung sagt, eine gedrängte Uebersicht über die Entstehung nnd den Verlauf des im Jahre 1906 infolge der maßlosen Hetzereien der polnischen Demagogen und der hinter ihnen stehenden polnischen Presse ausgebrochenen Schulstreiks geben. Hierzu habe er die Form einer Erzählung gewählt. Allen Behauptungen seien die Beweisstellen hinzugesügt, die der polnischen Tagespresse entnommen seien und somit als „historisches Material" zu gelten hätten. Den Vorwurf, daß das, was der Verfasser seine Personen sagen und tun lasse, . erdichtet und unwahr sei, könne also kein Pole oder Polenfreund erheben; denn dadurch würde er ja die eigenen Landsleute und Zeitungen der Lüge oder Uebertreibung bezichtigen. Was im Texte als „historisch" angemerkt