Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 4 (April 1910)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1910-04-01
- Page
- 335 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316791-2316796--20257-2343177- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Vereinsnachrichten. 335 Kirschner, begrüßte die Versammlung und erteilte Frau Henriette Fürth das Wort zu einem Vortrage über „Die jüdische Frau und der Kampf um unser Rech t" Nach einer Einleitung, in der sie auf das durch das Vereinsgesetz von 1908 geschaffene Recht der Frauen, die Mitgliedschaft politischer Vereine zu erwerben, hinwies und auf die daraus sich für die jüdischen Frauen ergebende Pflicht, an dem Kampf um Recht und Gerechtigkeit für das Judentum teilzunehmen, charakterisierte Frau Fürth Aufgaben und Ziele des Central-Vereins. Es könne nicht Sache des Vereins sein, gegen die wirkliche oder vermeintliche Schädigung des einzelnen sich einzusetzen, sondern nur die Abwehr solcher Angriffe, die sich gegen das Judentum an sich richten. Der Central-Verein habe seine Aufgabe, allen daraus sich ergebenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und staatlichen Zurücksetzungen entgegenzuarbeiten, Beschimpfungen zurückzuweisen und Verleumdungen aufzudecken, getreulich erfüllt. Nunmehr sei es Sache der Frauen, von ihrem Rechte des Mitkämpsens Gebrauch zu machen. Die sich ergebende Aufgabe sei eine doppelte. Die Frau muß als Erzieherin der Kinder dafür Sorge tragen, daß ein an Leib und Seele gesundes, arbeitstüchtiges und kampffreudiges Geschlecht aufwachse. Sie solle sie zu schlichter Lebensführung, zu aufrechtem Menschentum und der Würde und gerechten Selbstschätzung der sicher in sich selbst ruhenden .rsönlichkeit erziehen. Wer der inneren Ehre sicher sein könne, der brauche die äußere wohl nicht gering zu achten, habe aber nicht nötig, ihr nachzujagen. Es sei zu verurteilen, wenn jüdische Familien aus äußerlichen Beweggründen sich in Kreise drängen, in denen sie nur geduldet sind. Zur inneren geselle sich die äußere Aufgabe der Frau. So wie sie im Erwerbsleben stehe, sich einsetze für die geistigen und sittlichen Güter der Allgemeinheit, habe sie auch die Pflicht, sich nach außen hin kämpfend den Männern zuzugesellen. Das könne sie, indem sie als Hausfrau, als Käuferin, als Mutter und Erzieherin bei jeder sich darbietenden Gelegenheit für das Recht des Judentums eintrete. Das müssen alle, solange es noch leidende, verfolgte und unterdrückte Juden gibt. Jene können es zuerst, die an weithin sichtbarer Stelle stehen und müssen es besonders, wenn sie nicht leiden und nicht unterdrückt sind. Mit einem Hinweis