Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 4 (April 1910)
- Article
- Zur neuesten Biographie Heinrichs v. Treitschke
- Date
- 1910-04-01
- Page
- 314 (sequence 9)
- Language
- German
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314 Im deutschen Reich. gewesen sei, ein Mann, der von einer Idee so besessen gewesen, daß er für anderes absolut kein Auge gehabt, ein Feuerkopf, alias Fanatiker, der alles versengen mochte, was der ihn beherrschenden Idee wirklich oder vermeintlich in den Weg trat. Schwerwiegender als die Beantwortung der zuletzt aufgeworfenen Frage ist leider die Konstatierung der Tatsache, daß Tr. durch seinen Einfluß und seine hohe Stellung den Antisemitismus gewissermaßen „anständig" gemacht hat. „Der Kappzanm der Scham war dieser Liefen und starken Bewegung abgenommen, und jetzt schlugen die Wogen und spritzte der Schaum." (Mommsen.) Was Tr. gewollt hat, konnten sich weder Mommsen noch Joel, können auch wir uns nicht erklären. Hat er doch selber gesagt, daß die Schmälerung der vollzogenen Emanzipation offenbares Unrecht wäre. Die Folgen aber 'von TreiLschkes Artikeln zeigten sichern jener antü semitischen Petition der Herren Zöllner und Genossen, die verlangte, daß die Juden von allen obrigkeitlichen Stellungen ausgeschlossen werden und ihre Verwendung im Justizdienst, namentlich als Einzelrichter, eine angemessene Beschränkung erfahre; die Staatsregierung sei imstande, diese Bitte lediglich auf dem Wege der Verwaltung ohne jede Zuziehung der gesetzgebenden Faktoren zu gewähren. Die Folgen zeigen sich noch heute, wir haben darunter zu leiden und dagegen zu kämpfen, daß von dem Rechte auf dem Wege der Verwaltung kein Gebrauch gemacht wird. Noch immer hat Mommsens Frage das Gewissen nicht geweckt: „Sind die preußischen Universitäten, die den Namen unserer Könige tragen, gegründet als Schlingen zum Heranlocken an Stellungen, in die der Einlaß versagt wird?" Möchte endlich seine Forderung als Pflicht von den obersten Behörden verstanden und erfüllt werden: „Selbstverständlich ist unsere Nation durch Recht und Ehre verpflichtet, die Juden in ihrer Rechtsgleichheit zu schützen, sowohl vor offenem Rechtsbruch wie vor administrativer Prellerei!"