Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1910)
- Article
- Berlin
- Date
- 1910-02-01
- Page
- 100 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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100 Im deutschen Reich. Iü d i s ch e n Iugendvere i n e Deutschlands haben sich inzwischen 19 Vereine angeschlossen, so daß der Verband jetzt 43 Vereine zahlt. — Wie seit Jahrzehnten veranstaltet auch in diesem Jahre die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums eine Reihe von Vorlesungen zum Besten ihres Stipendienfonds. Am 3. Januar hat Geheimer Regierungsrat Professor Dr. Hermann Cohen aus Marburg über ^Innere Beziehungen der Kantischen Philosophie zum Judentum" gesprochen, am 17. Januar Professor Dr. Lud - w i g Stein über „Das Rassenproblem und das Judentum". Am 31. Januar spricht Professor Dr. George F. Moore von der Harvard University Philadelphia,' über „Die Eigenart israelitischer Geschichtsschreibung im biblischen Zeitalter", am 14. Februar Rabbiner Dr. Hochfeld über „Die Idee der Unsterblichkeit im Judentum", am 28. Februar Rabbiner Dr. L. Bäck aus Düsseldorf über „Die Entstehung des Christentums", am 14. März Rabbiner Dr. A. Tänzer aus Göppingen über „Die Tiroler Juden und das Jahr 1809". — Die Vorlesungen finden in der Aula der Lehranstalt, Artillerie ft raße 14, Montags, abends 8 Uhr, statt. poisfcctm, 2. Januar. Ein erfreulicher Beschluß, der für unsere Gemeinde von großer Bedeutung ist und über die Grenzen Potsdams hinaus Interesse erwecken wird, wurde in der hiesigen Stadtverordnetenversammlung gefaßt. Das Schächtverbot, dessen Einführung für den städtischen Schlachthof der hiesige Tierschutzverein beantragt hatte, und das „trotz erheblicher Bedenken" am 3. Mai 1901 die Zustimmung des Magistrats gefunden hatte, ist in d er Sitzung der Potsdamer Stadtverordneten vom 29. Oktober 1909 mit überwältigender Mehrheit aufgehoben worden und damit ist eine Bestimmung aufgehoben worden, die bisher in unserem engeren Vaterlande Preußen den traurigen Ruhm zweier Städte bildete: der Residenzstadt Potsdam und des Städtchens Angermünde, einen Ruhm, den von nun an Angermünde für sich allein beanspruchen darf. Die Tatsachen und Gründe, die zur Aushebung dieses Schächtverbotes geführt haben, sind so bemerkenswert,