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Im deutschen Reich · 1910-02-01 · Heft 2 (Februar 1910) · p. 79

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 2 (Februar 1910)
Article
Medizinalpraktikanten und Konfession
Date
1910-02-01
Page
79 (sequence 4)
Language
German
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Medizinalpraktikanten und Konfession. 79 Zunächst hat sich die Aerzteka nt nt e r Berlin-Brandenburg in ihrer Sitzung am 22. Januar mit dem Vorgang beschäftigt. Die „Vossische Zeitung" berichtet hierüber: „Die Schlesische Aerztekammer hat die übrigen Kammern ersuchst zu den bei der Ausbildung von Medizinatvraktikanten zutage getretenen Mißständen Stellung zu nehmen. Der Berichterstatter Di*. M ii n t e r brachte hierbei folgenden Vorfall zur Sprache: Nach der Studicnordnung für Aerzte muß nach bestandenem Staatsexamen vor Erteilung der Approbation noch das sog. „praktische Iahst' in einer Krankenanstalt abgelegt werden. Der Bundesrat hat genaue Bestimmungen erlassen über die Anforderungen, die während dieses Jahres an die Medizinalpraktikanten zu stellen sind, und über die Voraussetzungen, unter denen Krankenanstalten die Ausbildung von Praktikanten gestattet wird. Jährlich wird eine amtliche Liste der zugelassenen Anstalten veröffentlicht. Wenn im übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügt ist, 'kann ein Bewerber nur wegen schwerer sittlicher oder strafrechtlicher Verfehlungen zurückgewiesen werden. Der leitende Arzt des Kreiskrankenhauses in Britz, als e i n er au § ö f f e n t l i ch e n Mittel n u nterhalte n e n A n st a l t, antwortete aber dem Bewerber, daß er die Angabe seiner Konfession unterlassen habe. Sei er Jude, so könne er nicht angestellt werden, da sämtliche Assistenten -erklärten, nicht mit einen! Inden zusammenarbeiten oder im Kasino verkehren zu wollen. Der Referent betonte, daß sich aus dieser Antwort mancherlei politische Fragen ergäben, hier habe man es aber nur mit den ärztlichen zu tun. Wenn heute in Britz ein solcher Grund zulässig sei, könne morgen anderwärts wegen Zugehörigkeit zu einer studentischen Verbindung ein Praktikant ab gelehnt werden, in Gegenden mit gemischten Konfessionen würde ein Verfahren wie in Britz für die Ausbildung der angehenden Aerzte schwere Gefahren mit sich bringen. Deshalb wurde beantragt, die Regierung zu ersuchen, dem Kre.iskrankenhau.se in Britz, solange die jetzige Leitung bestehe, das Recht aus Ausbildung von Praktik ante n z u entziehen und den Aerztekammerausschuß zu ersuchen, beim Reichskanzler einen Erlaß anzuregen, daß aus konfessionellen Gründen niemals ein Praktikant abgelehnt werden dürfe. Der Kammervorsitzende Geh. Rat Störer sprach die Hoffnung auf

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