Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1910)
- Article
- Stuttgart
- Date
- 1910-01-01
- Page
- 33 (sequence 1)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 33 W. Stuttgart, 2. Dezember. Ein Vorstoß von s ch ä ch t g e g n e r i s ch e r Seite auf dem hiesigen Rat- Hause ist mißglückt. In der Gemeinderatssitzung vom 12. August 1009 regte Gemeinderatsrnitglied H-eim bei der Beratung der neuen Schlachthofordnung an, wie andere Städte und Staaten, z. B. Sachsen, die Schweiz u. a., ein Verbot des Schlichtens zu erlassen, welches eine veraltete Schlachtmethode sei und mit Mißhandlungen und Tierquälereien verbunden sei; freilich schreibe der jüdische Ritus diese Schlachtmethode vor, aber im 20. Jahrhundert müßten rituelle Bestimmungen hinter Anforderungen der Humanität zurückstehen. Oberbürgermeister v. Gauß wies demgegenüber darauf hin, die Meinungen über die humanste Schlachtart seien sehr geteilt und, solange nicht einwandsfrei feststehe, daß das Schächten eine Tierquälerei bedeute, möchte er empfehlen, von Erlassung eines Schächtverbots, womit ein Eingriff in die religiösen Vorstellungen gewisser Volksteile verknüpft sei, abzusehen. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wurde die Angelegenheit der Polizeiabteilung des Gemeinderats zur Behandlung und späteren Berichterstattung überwiesen. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. September 1909 wurden die Verhandlungen der Polizeiabteilung bekanntgegeben, aus denen u. a. angeführt wurde: es stehe nicht fest, daß beim Schächten die Tiere mehr gequält werden als bei anderen SchlachLarten; es liege eine ganze Anzahl wissenschaftlicher Gutachten bei den Akten, die zum gleichen Ergebnis gelangen; so sei aus der Mitte der Abteilung darauf hingewiesen worden, daß Kälber, Ziegen und Lämmer heute allgemein ähnlich wie beim Schächten (d. h. mittels Halsstichs) geschlachtet werden; beim Schächten trete, wenn gewissenhaft und mit scharfen Messern gearbeitet werde, die Betäubung bei den Tieren rasch ein, wie beim Kopfschlag; auch würden beim Schächten besonders geübte und zuverlässige Leute verwendet, was bei der Schlachtmethode mittels Kopfschlags nicht immer zutreffe; demgemäß habe die Polizeiabteilung keinen Anlaß, Antrag auf Erlassung eines Schächtverbots zu stellen. Gemeinderat Heim erklärte, er habe Gelegenheit gehabt, sich über die Schächtfrage jetzt eingehender zu orientieren, eine große Anzahl von Autoritäten spreche sich dahin aus, daß das Schächten mit einer Tier-