Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 16 (1910)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1910)
- Article
- Breslau
- Date
- 1910-01-01
- Page
- 28 (sequence 3)
- Language
- German
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Im deutschen $eid). täte r a t Dr. K alliefe, um von ihm ein „ch r i st l t ch e 3" ALte st zu erbitten, Herr Kalliefe, der der Sache fernstand, fertigte ein solches aus, das folgendermaßen lautete: „Wie mir der Bruder des verstorbenen Herrn V. Mitteilt, hat letzterer in einem Anfalle von Geistesstörung Selbstmord verübt. Dieses Attest genügte dem Geistlichen! Dr. Kalliefe hat vollständig korrekt gehandelt, denn er kannte den Verstorbenen nicht und sollte doch ein Attest ausstellen. Es blieb ihm deshalb weiter nichts übrig, als lediglich die Aussagen des Bruders zu registrieren. Ein solches Attest genügte dann Pastor Drescher, w e i l e s v o n e i n e m ch r i st l i ch e n A r z t e war, während das auf eigener Wahrnehmung beruhende des jüdischen Arztes nicht genügte!" — Da Herr Dr. Loewe die Sache nicht auf sich beruhen lassen wollte, sondern dem Vorstande des Aerztevereins unterbreitete, bequemte sich Herr Pastor Drescher wazu, an ihn das folgende Entschuldigungsschreiben zu richten: Bunzlau, den 12. November 1909. Sehr geehrter Herr! Nachdem ich soeben die von Ihnen gewünschte Erklärung an den hiesigen Aerzteverein in längerer Ausführung abgegeben habe, kann ich mich Ihnen gegenüber wohl etwas kürzer fassen. Ich möchte Sie nochmals ergebenst ersuchen, doch nicht daran zu zweifeln, daß ich von Ihrer Inanspruchnahme durch Herrn Vietzke bei dem Tode.seines Bruders zur Zeit, da ich Herrn V. an Herrn Dr. Kalliefe wies, keine Ahnung hatte. Herr V. wollte mir das mitteilen, hat es aber, wie er mir nachträglich noch bestätigt hat, nicht gesagt. Ich glaubte, Herr Vietzke wollte sich lediglich darum an Sie bezüglich des nötigen Zeugnisses wenden, weil Sie hin und wieder dort im Lokal ein Glas Bier getrunken hätten. Ich habe Herrn V. nur aus dem Grunde zu Herrn Kalliefe geschickt, weil ich durch diesen eine stärkere Deckung gegenüber dem Konsistorium-hatte, welches eine mangelhafte Beachtung seiner Verfügung betr. Beteiligung der Geistlichen am Begräbnisse von Selbstmördern mit härterer Strafe, im Wiederholungsfälle mit Amtsentsetzung belegt. Herr Dr. Kalliefe hat — und darauf hätte ich bei eventuell notwendig