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Im deutschen Reich · 1910-01-01 · Heft 1 (Januar 1910) · p. 24

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
16 (1910)
Issue
Heft 1 (Januar 1910)
Article
Berlin
Date
1910-01-01
Page
24 (sequence 2)
Language
German
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24 Im deutschen Reich. zu einem Verbände zusammengeschlossen haben. Da diese Jugendvereine zumeist nur Jünglinge umfassen, sind wir mit dem Studium der Frage einer gleichartigen Organisation auch für junge Mädchen beschäftigt. Wir wären für die Zusendung von einschlägigem Material sehr verbunden. Zuschriften sind zu richten an das Bureau der Großloge für Deutschland VIII U. O. B. B., Wilhelmstraße 118, III. — Der Ausschuß des Verbandes der deutschen Juden teilt uns Nachstehendes mit: „Daß bei der Neuregulierung der Sonntagsruhe auch die Reichsregierung die Interessen derjenigen Geschäftsbetriebe zu berücksichtigen gewillt ist, die am Sabbat und an den jüdischen Feiertagen geschlossen bleiben, ist erfreulicherweise in den jüngst von der „Neuen politischen Korrespondenz" veröffentlichten Grundzügen der im Reichsamt des Innern in Ausarbeitung begriffenen Novelle zum Sonntagsruhegesetz festgestellt. Die Grundzüge enthalten den Satz: „Durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörden oder durch Orts st a tut wird eine Berücksichtigung der an jüdischen Feiertagen gänzlich ruhenden Geschäftsbetriebe dahin zu ermöglichen sein, daß diese die jüdischen Angestellten bis zur Dauer von drei Stunden in für den Verkehr geschlossenen Geschäftsräumen beschäftigen können." Der Verband der deutschen Juden hat, wie auch andere Körperschaften, seit Jahren eine Beachtung der Interessen der strenggläubigen jüdischen Geschäftsleute in dieser Angelegenheit angestrebt. Schon 1906 richtete der Verband eine Eingabe an den Reichsstaatssekretär des Innern mit dem Anträge, die Erhebungen des Kaiserlichen Statistischen Amtes auf diese Frage ausdehnen zu lassen, und veranstaltete dann selbst mit Hilfe seiner Korrespondenten eine Umfrage bei jüdischen Geschäftsinhabern, die genügendes Material zur Grundlage für Denkschriften ergab, welche gleichzeitig an den Bundesrat und an den Reichsstaatssekretär des Innern gerichtet wurden, mit dem Anträge: „Es möge hei der Regelung der Sonntagsruhe als Ausnahme durch Reichsgesetz gestattet werden, jüdische Angestellte in Kontoren und kaufmännischen Betrieben, die.

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