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Im deutschen Reich · 1909-12-01 · Heft 12 (Dezember 1909) · p. 731

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 12 (Dezember 1909)
Article
Der Organismus des Judentums von Dr. Jakob Fromer [Rezension]
Date
1909-12-01
Page
731 (sequence 9)
Language
German
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Eingesandt. 731 Bahnen zeigen. Wir heißen ihn hoffen . . Nun, wir haben unbefangen, an der Hand von Tatsachen, die sich noch vermehren ließen, gezeigt, wie der Geist ist, der hier gewaltet hat. Es ist der Geist eines unbescheidenen Besserwissenwollens, der Geist der Eigenbrödelei, des LIerneinens um jeden Preis. vr. S. G r z y m i s ch. * Eingesandt Iuöentcrnfen. Wie ein Unheil kündendes Wetterleuchten steht über der neuesten Geschichte der Judenheit die Juden taufe, welche fast zu einem Sport der sogenannten besseren Kreise sich ausgestaltet hat. Die Beweggründe des Einzelnen und ganzer Familien sind zumeist derselben Art, indem sie in einem Strebertum gipfeln, welches an sich als u n l a u t e r, in besonderen Fällen nachweislich als ch a r a k t e r l o s bezeichnet werden muß. Dazu ist diesem Strebertum nicht einmal der erhoffte Erfolg gewährleistet, da zahlreiche Korporationen, Korps und gesellschaftliche Verbände auch den getauften Juden als nicht ebenbürtig abweisen, und der Staat überhaupt keine gesetzliche Pflicht auf Anstellung eines Beamten anerkennt, also in der Anstellung getaufter Juden freie Wahl hat und sie beliebig ausübt. Daß eine Ueberzeugung dem in Frage stehenden Glaübenswechsel iune wohne, wird kaum jemals von den Täuflingen selbst behauptet werden und würde von denkfähigen Menschen mindestens bezweifelt, zumeist aber nicht geglaubt werden. Der Täufling trennt sich von einer Glaubensgemeinschaft, welche sittlich zu erfassen und richtig zu würdigen er sich niemals bemüht hat, und schließt sich einer anderen Glaubensgemeinschaft an, deren Vorzüge und Glaubenslehren er durch ein abgekürztes Unterrichtsverfahren in sich aufnehmen uitt begreifen zu können — vorgibt! Diese Umwandlung baut sich alsdann auf gesetzlichem Baugrund durch die Ableistung eines'feierlichen Gelübdes, d. i. durch einen zweckentsprechenden Eid, auf. Wenn nun schon fiir einen erwachsenen, denkenden Menschen alle sittlichen Voraussetzungen für diesen Eid zweifelhaft erscheinen

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