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Im deutschen Reich · 1909-12-01 · Heft 12 (Dezember 1909) · p. 696

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 12 (Dezember 1909)
Article
Berlin
Date
1909-12-01
Page
696 (sequence 4)
Language
German
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696 Im deutschen Reich. Calumniare audacter! Als Helfers Helferin der „Deutschen Tageszeitung" übernimmt die „Staatsbürger-Zeitung" die Philippika gegen die angeblichen „jüdischen Blätter" und knüpft daran die in ihrem Munde urkomische Bemerkung: „Die anständige bürgerliche Presse, die nicht nach Art des „Tageblatts" geleitet wird, wird sich ebenfalls gern verpflichten, sich jedes kritischen Wörtleins über die inneren Angelegenheiten der Synagogen zu enthalten. Schuster, bleib' bei deinem Leisten!" — Die „anständige bürgerliche Presse" hat dies stets getan; sie hat sich nie durch Verunglimpfungen des „Kol-Nidre-Gebets", des „Talmuds", des „Schülchan Aruch", der jüdischen Feste und der rituellen jüdischen Schlacht- 'Methode in innere Angelegenheiten der Synagogen gemischt! — Unter der Überschrift „Judenriecher" schrieb die „Welt am Montag": „Von einem geradezu infernalischen Haß ist die agrarische Presse gegen die F r a u e n r e ch t l e r i nn e n erfüllt. Da sie Gründe gegen sie nicht vorzubringen vermag, macht sie sie einfach durchweg zu Jüdinnen. Das wirkt bei ihren Lesern besser, als jede Logik und Dialektik. Die „Deutsche Tageszeitung" bringt es fertig, gleich drei Urgermaninnen, nämlich Anita Augspurg, Frau Br eit scheid und Lydia Gustava Hey mann zu Jüdinnen zu stempeln. Aber nicht genug damit. Aus Frl. Heymann, die einer bekannten Hamburger Patrizierfamilie angehört, macht sie einfach zwei Personen: Frau Lydia Gustava Heymann und Fräulei n Heymann-München. Erst wird die Germanin zur Jüdin gestempelt, und dann wird die „Jüdin" in zwei zerlegt. So kämpfen „tentsche Gentlemen!" + potsbam, 1. November. Infolge eines neueren Gesuches der Potsdamer Synagogen-Gemeinde um Aufhebung des am 3. Mai 1901 beschlossenen S ch ä ch tv erb o tes im städtischen Schlacht- und Viehhause unterbreitete der Magistrat von Potsdam neuerdings eine die Aufhebung des Verbots befürwortende Vorlage mit der Begründung: „Das lokale Verbot ist seinerzeit unter dem Einfluß einer Zeitströmung entstanden, hat mit den Zwecken und Bestrebungen einer umsichtigen kommunalen Verwaltungspolitik nichts gemein und wirkt unvorterlhaft." Nach einer lebhaften Debatte, in der darauf verwiesen wurde, daß in Preußen dieses „unvorteilhafte" Schächtverbot nur noch in

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