Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 11 (November 1909)
- Article
- Berlin
- Date
- 1909-11-01
- Page
- 644 (sequence 4)
- Language
- German
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644 Im deutschen Reich. Welchen Eindruck muß diese Aeußerung auf Herrn Bruhn machen, der doch nicht erst durch die „Wahrheit", sondern schon, als er noch Herausgeber der „Staatsbürger-Zeitung" war, durch antisemitische Anzettelungen in Westpreußen das Volksleben vergiftet hat, indem er die Ermordung des Gymnasiasten Winter zu einer Ritualmordaffäre aufgebauscht hat, wodurch nicht nur über die im Konitzer Kreise wohnhaften Juden schwere Leiden verhängt, sondern auch die Arbeiten der Untersuchungsbehörden durchkreuzt und die Urheber der Missetat in die Lage versetzt wurden, der strafenden Gerechtigkeit zu entgehen. Schon in dem am 11. Oktober 1902 vor der Berliner Strafkammer verhandelten Prozeß gegen den Herausgeber der „Staatsbürger-Zeitung", Wilhelm Bruhn, und den verantwortlichen Redakteur des genannten Blattes, in dem wegen Aufreizung verschiedener Bevölkerungsklas sen schließlich Bruhn zu 6, Dr. Bötticher zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt wurden, ist dem Angeklagten Wilhelm Bruhn an Gerichtsstelle folgendes von dem Staatsanwalt Kanzow ins Stammbuch geschrieben worden: „Es ist eine hohe Aufgabe der Presse, Kritik zu üben, aber dieser hohen Aufgabe stehen hohe Verpflichtungen gegenüber, die Tatsachen vorher genau zu prüfen, ehe Kritik an ihnen geübt wird. Die Angeklagten haben lediglich mit der Tendenz der Judenhetze gehandelt. Daß es ihnen auf Verhetzung ankam, zeigt der Ton der Artikel, die Ausdrücke wie „plattfüßige Aegypter", „daitsche Staatsbürger jüdischen Glaubens" usw. Bruhn ist ein kluger Mann; er kann sich nicht damit entschuldigen, daß für ihn die Tatsache des Ableugnens einer Bekanntschaft mit Winter seitens der Tochter des Caspary ausreichend gewesen sei, um Herrn Caspary so schwer zu verdächtigen, ernst ein kluger Mann, und es ist nicht glaublich, daß auf ihn Masloff nicht denselben unglaubwürdigen Eindruck gemacht haben sollte, wie sofort aus viele andere Personen. Bruhn ist sicher nicht guten Glaubens gewesen, für ihn handelte es sich bloß darum: Der Jude muß verbrannt werden! Bei der Strafabmessung mag dem' Angeklagten Di. Bötticher zugerechnet werden, daß er bis dahin völlig unbestraft war und in einigen Fällen nachträglich die Beschuldigungen zurück-