Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 11 (November 1909)
- Article
- Blütenlese
- Date
- 1909-11-01
- Page
- 612 (sequence 4)
- Language
- German
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612 Im deutschen Reich. weil stets das Unkraut den Weizen überwuchert und der Räuber dem friedlichen Wanderer überlegen ist. Diese unmoralischen Anschauungen des Judentums sind — um uns keines unparlamentarischen Ausdruckes zu bedienen — verbrecherische Attentate auf Menschentum unö Kultur, sie sind eine ernste Gefahr für Volk und Staat, die mit den radikalsten Mitteln bekämpft werden muß, weil sie die primitivsten Regeln im Leben der Völker mit- und untereinander untergräbt." Trotzdem die „Staatsbürger-Zeitung" weiß, daß oft genug die Kol Nidre-Lüge aufgedeckt wurde und daß noch niemals in einem Prozesse, der sich mit der Angelegenheit beschäftigt hat, etwas anderes bewiesen wurde, als die volle Unrichtigkeit der in Frage kommenden Behauptungen, schreibt das Blatt: „Die Juden leugnen die höchst unmoralischen Anschauungen, die in diesem Gebete niedergelegt sind, einfach ab." Man könnte bei der subjektiven Beurteilung dieser Verhältnisse von dem Gesichtspunkte ausgehen, daß vielleicht Unkenntnis einige Entschuldigung für das rohe Treiben derartiger Preßleute bieten könnte. Davon kann aber dann nicht mehr die Rede sein, wenn solches immer wieder dem Leserkreise vorgesetzt und somit das Volk immer mit neuen Lügen bedacht wird. Wäre es nicht vielmehr am Platze, ein Blatt, welches derartige Unwahrheiten immer wieder und wieder verbreitet, mit denjenigen Bezeichnungen zu versehen, welche es selbst für den Talmud und das Kol Nidre-Gebet für angebracht hält, nämlich eine Schmach der Zivilisation und ein verbrecherisches Attentat auf Menschentum und Kultur? III. Jüdischer D e n u n z ia n t e n - V e r ein. Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Leider sind wir der „Staatsbürger-Zeitung" nicht ganz bequem. Das können wir begreiflich finden. Immerhin aber sollte man doch meinen, daß eine Zeitung, die die christliche Gesinnung so ausgesprochen zu vertreten angibt, wenigstens einigermaßen die Pflicht der Wahrheitsliebe und der Ehrlichkeit übte. Gegen unser Prinzip der Selbstverteidigung im vollsten Lichte der Öffentlichkeit wird ein vernünftiger Mensch wohl schwerlich etwas einwenden können. Dagegen möchten wir