Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1909)
- Article
- Wirtschaftsgeschichte der Juden
- Date
- 1909-10-01
- Page
- 556 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2316602-2316779-2316788-2342234--19529-2342309- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
556 Im deutschen Reich. Mer würde heute noch den Namen des Maimonides kennen, wenn er nicht dem Judentum sich gewidmet hätte! Sein Name wäre verschollen, wie der anderer großer Gelehrter aus der arabischen Zeit. Und wenn Moses Mendelssohn nicht durch seine Arbeit für das Judentum ein dauerndes Andenken sich gestiftet hätte, sein Name wäre in weiten Kreisen vergessen, genau so wie der von Steinbart, von Resewitz und anderen Popularphilosophen seiner Zeit. Die Ehre und das Ansehen, die so vielseitige und wichtige Arbeit verdient hätte, blieb den Juden des Mittelalters allerdings vorenthalten. Schuld daran trug vielfach nicht das Leben, sondern das Staatsgesetz, das unablässig den Juden zu degradieren suchte. Gewiß regierten auch Fürsten, die selbst dem Juden gegenüber menschlich waren. „Es ist die Pflicht der kaiserlichen Majestät," verkündete feierlich Friedrich Barbarossa, „daß wir jedem unserer Getreuen, nicht nur den .Verehrern der christlichen Religion, sondern auch denen, die, von unserem Glauben abweichend, nach den von ihren Vätern überlieferten Gebräuchen leben, das, was ihnen zukommt, nach Maßgabe der Billigkeit erhalten, ihren Gewohnheiten Dauer, ihren Personen und Gütern Frieden gewähren." Andere aber schufen durch ihre Gesetzgebung den Juden furchtbares Unglück, das zum Teil bis auf unsere Tage nachwirkt. Das gilt namentlich vom Codex Theodosianus, dem Gesetzbuch, das Kaiser Theodosius II. im Jahre 431 erließ. Dieses Gesetzbuch stellt unter anderem die Forderung auf, ein Jude dürfe kein Amt bekleiden; als Ersatz könne, ganz wie heute, den dafür Vorgebildeten der Zutritt zur Advokatur gewährt werden. Dieses Gesetz hat furchtbar gewirkt. Fast alle späteren Judengesetze haben es übernommen, und die heutige Praxis, die die Juden nicht oder nur unter den größten Schwierigkeiten Beamte werden läßt, hat ihre erste Wurzel nicht in der Natur der Dinge, sondern im Codex Theodosianus. Hier muß die Geschichte die Lehrmeisterin der Gegenwart werden. Es bleibt für jede Zeit eine wichtige Aufgabe, sorgsam auf die Literatur und die Gesetzgebung zu achten und gegen jede, auch die geringste Verkümmerung staatsbürgerlicher Rechte mit allen Kräften Widerstand zu leisten. Denn es kann das Gesetz mächtiger werden als die Wirklichkeit, und aus Buch und Verordnung kann Unheil ins