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Im deutschen Reich · 1909-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1909) · p. 458

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1909)
Article
[Ohne Titel]
Date
1909-07-01
Page
458 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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458 Im deutschen Reich. kommen sind, darf als bekannt gelten; um so wertvoller ist für uns die Feststellung, daß weder in der preußischen Armee noch in der bayerischen, sächsischen oder württemb er gischen, in denen es damals eine Anzahl von aktiven jüdischen Militärärzten gegeben hat, auch nur ein einziger sich einer solchen strafbaren Handlung jemals schuldig gemacht hat. Dies beweisen der nachfolgende, einem der beschwerdeführenden jüdischen Sanitätsoffiziere kürzlich zugegangene Bescheid des preußischen K r i e g s m i n i st e r i u m s, sowie die hier ebenfalls veröffentlichten, dem Vorstand des Central-Vereins schon früher zugegangenen Antworten der K r i e g s m i n i st e r der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg : Kriegsministerium. Berlin W. 66, den 2. Juni 1909. Leipzigerstr. 5. Ihr Schreiben vom 22. April b. I. bezieht sich auf den gleichen Gegenstand, wie eine Eingabe des Central- Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens an mich vom 19. November 1908. Damals habe ich bereits erwidert, daß Fälle, in denen sich jüdische Militärärzte Durchstechereien aus Anlaß der Rekrutierungsgeschäfte schuldig gemacht und Anlaß zu gerichtlichem Einschreiten gegeben hätten, mir aus meinen: Geschäftsbereich nicht bekannt geworden sind. Ich kann nur wiederholen, daß kein derartiges Vorkommnis bei jüdischen Militärärzten zur Kenntnis des Kriegsministeriums gelangt ist. An den Der Kriegsminister, gez. v. Einem. Königlichen Geheimen Sanitätsrat und Stabsarzt der Landwehr a. D. Herrn Dr. C o h n , Hochwohlgeb. Hier. Kriegsministerium. München, 28. 4. 1909. Nr. 7782. Auf die Anfrage vom 14. 4. d. I. erwidere ich ergebenst, daß auch aus meinem Geschäftsbereich keine Fälle

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