Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1909)
- Article
- Berlin
- Date
- 1909-07-01
- Page
- 445 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316779-2316786-2341892--19301-2341996- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Korrespondenzen. 445 Aerzte ohne Unterschied der Konfession unbedingt notwendig ist in einer Zeit, in der die Aerzte die schwersten wirtschaftlichen Kämpfe unter Führung des „Leipziger wirtschaftlichen Verbandes" zu bestehen haben. Die Schürung konfessioneller Gegensätze kann nur die Kraft der Aerzteschaft in diesem Kampfe lähmen, die Wichtigeres zu tun hat, als durch derartige nutzlose Streitigkeiten im eigenen Lager sich zu schwächen, während Einigkeit den Aerzten mehr denn je nottut. Die Aerzte werden gut tun, vor der drohenden Gefahr antisemitischer Verhetzung auf der Hut zu sein! — Der Ausschuß der preußischen Aerztekammer hat in seiner letzten Tagung beschlossen, dem die russis ch en Paß- Vorschriften für israelitische Aerzte betreffenden Anträge der Ostpreußischen Aerztekammer zuzustimmen: „Durch den Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten den Herrn Reichskanzler zu bitten, eine Gleichstellung der Paßvorschristen für deutsche Aerzte jüdischen Glaubens mit denen für die übrigen Aerzte erwirken zu wollen." — Die im vorigen Heft dieser Zeitschrift beleuchtete eigentümliche „Wahrheitsliebe", deren sich der „Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband" befleißigt, ist neuerdings wieder in einer Versammlung des „Vereins der Deutschen Kausleute" Gegenstand einer interessanten Erörterung gewesen. Unter der Ueberschrift „Ein verleugnetes Dokument" wird in Nr. 11 der „Kaufmännischen Rundschau" vom 1. Juni d. I. über eine Versammlung in Posen berichtet, in der dem anwesenden Vertreter des Deutschnationalen Handlunsssgehilfen-Verbandes, Herrn B u n e s e, von dem Vorsitzenden des „Vereins der deutschen Kaufleute", Herrn Troger, vorgehalten wurde, daß die „Deutschnationalen" in Luxemburg für den Verband zwar ähnliche Karten wie in Deutschland benutzen, aber, daß in diesen Karten der Absatz 2 des § 2 fehle, der lautet: „Judenundsichineinembe wußten Gegensatz zum Deutschtum befindende Angehörigeandere r Nationen könnenkeinerlei Mitgliedsrechte erwerben." Die „Kaufm. Rundschau" berichtet über diese Debatte: „Diese Tatsache ist doch gewiß bezeichnend für die Art, wie mit allen Mitteln für den Deutsch-