Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1909)
- Article
- Eine Vorarbeit für das Judengesetz vom Jahre 1847
- Date
- 1909-07-01
- Page
- 409 (sequence 2)
- Language
- German
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Eine Vorarbeit für das Judengesetz aus dem Jahre 1647. 409 dann Leider ganz außer acht gelassen hat. Der Text des Rundschreibens Lautet: „Schon bei dem Erlaß des Edikts vom 11. März 1812 über die bürgerliche Stellung der Juden wurde die Nothwendigkeit anerkannt, auch deren Kultus- und Schulangelegenheiten durch gesetzliche Bestimmungen zu ordnen und fester zu regeln. Nachdem das Bedürfnis hiernach sich von Jahr zu Jahr gesteigert und durch einzelne Anordnungen und administrative Maßregeln nur sehr unvollständig hat befriedigt werden können, soll ihm nunmehr in umfassender Weise genügt, mib für den ganzen Umfang der Monarchie das jüdische Kultus- und Schulwesen genauer reguliert werden. Nach der Allerhöchsten Absicht werden hierbei die eignen Vorschläge der Juden besondere Berücksichtigung und Erwägung finden und ist deren sowohl von Seiten der bedeutendsten Judenschaften als einzelner jüdischer Gelehrten bereits eine nicht geringe Anzahl hier eingegangen. Vor allem handelt es sich nun bei der weiteren Vorbereitung der desfalls erforderlichen Maßregeln um die gegenwärtigen faktischen Zustände des jüdischen Kultus- und Schulwesens in den verschiedenen Landestheilen der Monarchie, um danach prüfen und beurteilen zu können, ob und wie weit die Juden eines Orts, eines Bezirks, einer Provinz usw. in Gemeinden und weiter aufsteigend in größeren Korporationen zu vereinigen, wie diese auf eine, womöglich dem jüdischen Nationalcharakter und den jüdischen Religionsbegriffen entsprechende Weise in sich zu organisieren und untereinander in Verbindungen zu setzen seien. Die zu einer vollständigen und allseitigen Kenntnis dieser Zustände erforderlichen Materialien sollen durch die Provinzial-Behörden herbeigeschäfft werden, und wird demnach die Königliche Regierung aufgefordert, unter Berücksichtigung der vorstehend angedeuteten Gesichtspunkte, über die Verhältnisse der dortigen jüdischen Bevölkerung nach Maßgabe der hier folgenden Fragen Bericht zu erstatten. 1. Wie viel Juden leben in dem dortigen Regierungsbezirk und wie viel in den einzelnen dazu gehörigen Ortschaften?