Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1909)
- Article
- Berlin
- Date
- 1909-06-01
- Page
- 374 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2316602-2316779-2316785-2341741--19172-2341837- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
374 Im deutschen Reich. Korrespondenzen. * Berlin, 24. Mai. Im großen Saale des Vereinshauses, Berlin SW., Wilhelmstraße 118, vereinigten sich über 400 Delegierte des Deutsch-Israelitischen Gemein d'e b u n d e s am 16. Mai d. I. zum 11. Gemeinde -- tage, um über den Entwurf eines Organisationsgesetzes für die jüdischen Gemeinden Preußens zu beraten. Nach langwierigen, fast zwei Jahre umfassenden Arbeiten ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustande gekommen, der ben Hauptgegenstand der zweitägigen Beratungen bildete. Auf Grund dieser Beratungen und der Verhandlungen der anderen großen jüdischen Organisation, der Presse und der öffentlichen Meinung sollte erst ein endgültiger Entwurf ausgestellt werden, der dann den gesetzgebenden Faktoren unterbreitet werden kann. Daß bei dem 11. Gemeindetage die Vertreter so vieler Synagogengemeinden sich auf das Eingehendste mit diesem Gesetzentwurf beschäftigten, bewies, daß man allseitig die hohe Bedeutung eines Organisationsgesetzes für die jüdischen Gemeinden Preußens erfaßt hat. Wenn auch über einzelne Punkte die Meinungen noch auseinandergingen, zeigte doch der Eifer, mit dem man die Vorlage in allen Einzelheiten behandelte, daß man ihrem Wert die vollste Würdigung zu teil werden ließ. So ist denn die Hoffnung berechtigt, daß die mühevolle Aufgabe, der sich der Deutsch- Israelitische Gemeindebund seit Jahren mit einer geradezu bewundernswerten Hingebung unermüdlich gewidmet und die er durch höchst wertvolle Vorarbeiten wesentlich gefördert hat, schließlich eine glückliche Lösung finden und dazu dienen werde, den jüdischen Gemeinden in Preußen eine feste Organisation zu schaffen, deren Mangel jetzt noch vermißt wird. Den Abschluß der Verhandlungen des 11. Gemeindetages bildete die Annahme des Antrages, den Gesetzentwurf der gemischten Kommission als Material für weitere Arbeit unter Berücksichtigung des die Wahrung der Selbständigkeit der Gemeinden betreffenden Antrages Friedmann zu überweisen, und des weiteren Antrages, in bezug auf die Einreichung des Gesetzentwurfes an die gesetzgebenden Faktoren später nach Anhörung des nächsten Gemeindetages gemeinsam mit dem Verband der deutschen Juden vorzugehen.