Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1909-06-01 · Heft 6 (Juni 1909) · p. 339

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 6 (Juni 1909)
Article
Mülhausen
Date
1909-06-01
Page
339 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316779-2316785-2341734--19128-2341802
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Mülhausen. 339 litittifter gab erst z u, daß das Judentum in vielen Fällell die alleinige Ursache der Nichtbeförderung gewesen ist, als soviel Material beigebracht worden war, daß man nicht mehr leugnen, konnte, was allerdings vor Einsichtigen auch schon früher nicht mehr zu leugnen war. Wie wir in dieser Sache das Material sammelten, bearbeiteten und an geeignete Stellen Weitergaben, so muß auch die Sammlung aller Fälle, die an die Vorgänge in Mülhausen erinnern, unverzüglich in die Wege geleitet werden. Insbesondere sollen die jungen Leute, sobald sie das Militär verlassen haben, zu wahrheitsgetreuen Berichten aufgefordert werden. Keinen Kleinmut aufkommen lassen: sich wehren bringt immer noch Ehren. Sobald man in der Allgemeinheit sehen wird, daß wir Juden auch unter dem Druck der schwierigsten Verhältnisse den Mut der Ueberzeugung über alles stellen, werden.Fälle wie der Mülhausener aufhören, und eventuell wird die Empfindung der Richter sich schürfen. Es wurde schon gesagt: Nie kann ein anderer ganz empfinden, wie eine Beleidigung in das Gemütsleben des Betroffenen einschneidet, insbesondere, wenn eine Fülle gesellschaftlicher und geschichtlicher Verhältnisse den Urteilenden von dem Verletzten trennt. Aber es geht — auch wenn man das alles zugibt — sehr wohl an, die Einsicht des Richters zu schärfen, die psychisch treibenden Momente zu erklären, die geschichtlichen Zusammenhänge klarzulegen, die Erheblichkeit der Verletzung des Rechtsgutes der Ehre in das richtige Licht zu setzen. Es wird darum an uns Juden sein, solche Richtersprüche in Zukunft zu verhindern. An zwei Punkten wollen wir nicht vorübergehen. Das Gericht hat in deiner der Instanzen angenommen, der Selbstmiord des Einjährigen hänge mit seiner Behandlung als Jude zusammen. Und doch kann für den, welcher die genauen Berichte über die Verhandlungen las, kein Zweifel an dem Vorliegen dieses ursächlichen Zusammenhangs vorhanden sein. Aber nur für den, der den Schmerz über die Beschimpfung des Juden in ihm kennt .und der die Heruntersetzung der Person aus der Grundlage antijüdischer Beschimpfung zu ermessen weiß. Zweitens: Die Bemerkung des Anklagevertreters in der ersten Instanz, die Zugehörigkeit zum Judentum sei doch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.