Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1909)
- Article
- Stenographischer Bericht über die zweite Delegierten-Versammlung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (21. Februar 1909)
- Date
- 1909-03-01
- Page
- 166 (sequence 38)
- Language
- German
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166 Iw deutschen Reich. Central-Vereins glaube ich hiermit erschöpft zu haben. Daß wir diese durch Wort und Tat in zu veranstaltenden Versammlungen durch Vorträge unserer hierfür geeigneten Mitglieder in den verschiedenen Ortsgruppen umzusetzen suchen, ist bereits beschlossen. '; 1;!; Folgende Resolution erlaube ich mir der Delegiertenversammlung vorzuschlagen: , Die Delegiertenversammlung erblickt die Hauptrichtung der Tätigkeit der jüdischen Frauen für die Ideen des Central- Pereins darin, daß die jüdische Frau in ihrem Selbstbewußtsein gestärkt wird und nicht nur für ihre Person, sondern auch für ihre gesamte Familie und insbesondere die Heranwachsende Generation als Muster bestimmtester Selbstachtung und Selbstwürde erscheint. Durch die Beschäftigung mit den Vereinsinteressen soll die jüdische Frau nicht nur mit Verachtung vor der Kindertause erfüllt werden, sondern auch in weitesten Kreisen eine tunliche Abstellung dieses Nebels bewirken Helsen. Die Beschäftigung mit den Angelegenheiten der Wirtschafts- und Staatspolitik soll die Frau dazu führen, Verständnis für die Tages fragen zu g ewinnen und auch durch praktische Betätigung, z. B. strenge Meidung antisemitischer Geschäfte, die Ziele des Vereins mit erreichen zu helfen. Die Beobachtung, daß der gesellschaftliche Antisemitismus zum großen Teil durch christliche Frauen mit gefördert wird, macht es der jüdischen Frau zur Pflicht, dessen Wurzeln nachzugehen und durch Abwehr nach außen und Einkehr nach innen die gesellschaftliche Gleichberechtigung fördern zu Helsen. An alle Ortsgruppen soll die Aufforderung ergehen, in eine energische Werbetätigkeit einzutreten und alle weiblichen Mitglieder aufzufordern, aktiv an der Förderung der Bestrebungen des Central-Vereins mitzuarbeiten. Es wird hierbei auch praktischerweise der Gedanke zum Ausdruck zu bringen sein, daß es der durch die gegenwärtige Vereinsgesetzgebung geschaffenen Stellung der Frau nicht entspricht, damit zufrieden zu sein, daß der Ehemann bereits dem Central-Verein angehört. Hinzuweisen soll ferner darauf sein, daß gerade unser Verein einen politischen Verein darstellt, bei dem die Frau auf dem gesamten Arbeitsgebiet gleichberechtigt Mitarbeiten kann.