Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1909)
- Article
- Berlin
- Date
- 1909-02-01
- Page
- 105 (sequence 8)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 10^ trunken nach Hause gekommen, eine Kanne Wasser ins Bett gegossen und ihn gezwungen, in dem durchnäßten Bett die ganze Nacht zu bleiben. Der Sergeant Osten habe ihm während des Manövers einen Schlag auf den Kopf versetzt, so daß er auf einige Minuten das Bewußtsein verloren habe. Als er eines Abends mit seinem Kameraden Löffler zu spät in das Quartier gekommen sei, sei er von dem Sergeanten gemeldet, und daraufhin mit drei Tagen Mittelarrest bestraft worden. Die Anzeige gegen Löffler aber habe der Sergeant unterdrückt. Die Beleidigungen, deren sich Dublowski schuldig gemacht haben soll, wurden darin gefunden, daß er von den Mißhandlungen durch den Sergeanten Osten seiner Mutter Mitteilungen gemacht hatte, die dem Kompagniechef davon Anzeige machte. Da Osten die Mißhandlung in der Voruntersuchung entschieden bestritt, erblickte die Anklage An der Mitteilung des Angeklagten die Verbreitung einer unwahren Behauptung und eine Beleidigung des Sergeanten Osten. In der Verhandlung, zu der 32 Zeugen geladen waren, erklärte Osten nach eindringlicher Verwarnung vor dem Meineide auf die Frage, ob er den Angeklagten geschlagen, daß er die Beantwortung dieser Frage ab lehne. Durch die Vernehmung des Hauptmanns Meerkatz und des Musikmeisters Schwarzwald wurde festgestellt, daß Osten wegen des Zuspätkommens nur den Angeklagten, nicht aber auch den Löffler gemeldet hat. Wegen dieses Anklagepunktes erfolgte Freisprechung des Angeklagten. Die weiteren Straftaten werden in Äeußerungen Dublowskis erblickt, die dieser zu dem Hilfshoboisten Löffler in Gegenwart von dessen Eltern gemacht. Der Angeklagte bestreitet, diese Äeußerungen getan zu haben. Löffler sei nur ein schwacher Musiker und glaube mit der Bezichtigung den dem Angeklagten feindlichen Hoboisten einen Gefallen zu erweisen. Das Gericht verurteilte Dublowski wegen dieser Äeußerungen zu vierzehn Tagen M i t t e l a r r e st. * Rogasen, 20. Januar. Daß nicht überall in den O st m a r k e n die gesellschaftlichen Verhältnisse zwischen Juden und Nichtjuden unfreundliche sind, hat eine am 17. d. M. von dem „Israelitischen Fr au e n v e r eiit" veranstaltete Wohltätigkeitsvorstellung bewiesen, die alle Festteilnehmer in harmonischer Stimmung vereinigte. Unter den