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Im deutschen Reich · 1909-02-01 · Heft 2 (Februar 1909) · p. 100

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 2 (Februar 1909)
Article
Berlin
Date
1909-02-01
Page
100 (sequence 3)
Language
German
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100 Im deutschen Reich. einem Chorgesang begaben sich die Versammelten zu dem mit Blumen geschmückten Grabe Lasters, der neben Ludwig Bamberger ruht. Auf dem Gedenkstein stehen die Worte: „Hier ruhen im Tode vereint, die im Leben gemeinsam für Deutschlands Einheit und Freiheit strebten/' — In der Nr. 71 der „Mitteilungen vom Deutsch- Israelitischen G e m e i n d e b u n d e" wird berichtet, daß der 11. ordentliche Gemeinde tag ans Sonntag und Montag, den 10. und 17. Mai 1909, nach Berlin einberufen wird. Eine frühere Einberufung war unmöglich, weit die Vorberatung des Or g ani s atio ns g esetzes für die jüdischen ©enteiitbeit Preuße n s den Zeitraum von vier Jahren in Anspruch genommen hat. Es ist zu hoffen, daß die Arbeiten der Redaktionskommission noch so rechtzeitig fertig werden, daß der Gesetzentwurf in der durch die Beschlüsse der zweiten Lesung geschaffenen Form in der Apritnummer der „Mitteilungen" wird veröffentlicht werden können. Auch diesmal soll sich an den offiziellen Deutsch-Israelitischen Gemeindetag ein Verb ands tag am 18. Mai einschließen, dessen Teilnehmer aus den Vertretern der dem D. I. G. B. angeschlossenen, freiwilligen Gemeindeverbände bestehen. Die Tagesordnung weist zwei wichtige Gegenstände auf, für deren Bearbeitung die Gemeindeverbände ganz besonders geeignet und berufen sind: 1. die Nutzbarmachung der durch das preußische Schulunterhaltungsgesetz den jüdischen Gemeinden zustehenden Ansprüche auf kommunale und staatliche Beihilfen zu den Kosten des Religionsunterrichtes; 2. Schaffung einer Organisation zur Beschränkung der Wanderbettelei. Mit der Frage des Religionsunterrichts hängt ein in dem Heft 7l der „Muteilungen" enthaltener „Ditz. Vorbildung der jüdischen Religionslehrer" überschriebener Artikel zusammen, in welchem auf Grund von Enqueten nachgewiefen wird, daß es ohne staatliche Hilfe nicht möglich ist, einen allmählichen Ersatz der ungeprüften Religionslehrer durch seminaristisch geprüfte herbeizuführen. So erwünscht dem Gemeindebunde dieses Ziel ist, so möchte er es doch ohne jede Härte gegen die gegenwärtig amtierenden, nicht geprüften Beamten durchführen. Ferner enthält das Heft einen Bericht über die am 25. O t tobe r vollzogene Er ö f f-

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