Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 15 (1909)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1909)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1909-02-01
- Page
- 89 (sequence 9)
- Language
- German
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Umschau. 89 Durchstechereien bei Aushebung von Rekruten vorgekommen, daß die Heeresleitung sich genötigt gesehen habe, von der Mitwirkung jüdischer Militärärzte abzusehen. Die durch untern Central-Berein erlangte bündige Erklärung des Kriegministers v. Einem, die jene 33^ Lügen [traft u n d fast von der gesamten d e it t ** scheu Presse verbreitet worden ist, hat den Breslauer Pastor nicht veranlaßt, seine Verleumdung zu widerrufen und der Wahrheit die Ehre zu geben. Dazu wird er durch eine Beleidigungsklage gezwungen werden müssen. Gegen Herrn Dr. Nitschke schwebt längere Zeit eine Beleidigungsklage des Breslauer Magistrats, weil Dr. Nitschke in seinem Blatt Magistratsmitglieder der Bestechlichkeit geziehen hatte. Am 13. Januar fand vor der ersten Strafkammer in Breslau die Hauptverhandlung statt, in der auf Anregung des Gerichts ein Vergleich zustande kam. Der Bevollmächtigte des Magistrats bedauerte, den Vorwurf der w i s s e n t l i ch e n Verleumd ung erhoben zu haben, Dr. Nitschke erklärte, keinen Anhalt für seine Behauptungen gehabt zu haben, und das Erscheinen des Artikels in seiner Zeitung zu bedauern: er verpflichtete sich in derselben, auf seine Kosten die betreffenden Erklärungen zu veröffentlichen, die gerichtlichen Kosten auch in Klage und Widerklage zu übernehmen. Hierauf erkanntedas Gericht auf Einstellung des Verfahrens.^ Ailf eine ähnliche milde Beurteilung scheint Herr Dr. Nitschke zu rechnen, wenn,er flott darauf los beleidigt. „Der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe" würde er auch in ähnlicher Weise bezüglich der von ihm beleidigten jüdischen Militärärzte zweifellos reduzieren, wenn wegen dieses Delikts Strafantrag gestellt oder Privatklage erhoben würde. Zunächst nimmt er aber wahrscheinlich an, daß die von ihm gekränkten, wenigen noch lebenden, hochbejahrten D Zu diesem Ausgleich bemerkt die „Breslauer Zeitung": .. Lb der Magistrat diesen magern Vergleich — wie die Dinge lagen — eingeheu muhte, wissen wir nicht. Eines aber wissen wir: Wenn wir^ einer staatlichen Behörde grundlos vorwerfen würden, daß ihre Beamten der Presse nur Geld zugänglich seien, und wenn uns dann der Chef dieser Behörde der Verleumdung zeihen würde, dann würden wir zweifellos mit Gefängnis bestreut, der Beamte aber im Wege des Kompetenz-Krnstikts vor jeder gerichtlichen Unannehmlichkeit geschnitzt werden