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Im deutschen Reich · 1909-02-01 · Heft 2 (Februar 1909) · p. 69

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
15 (1909)
Issue
Heft 2 (Februar 1909)
Article
Kriminalpolitik, Medizinalstatistik und Antisemitismus
Date
1909-02-01
Page
69 (sequence 2)
Language
German
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Kriminal Politik, Mediziaalstalistik ltitb Antisemitisnms. 69 Arbeitshauses zu Himmels tür in Hannover. Die letztere Arbeit ist speziell statistisch. Eine ebenfalls statistische Untersuchung aus dem Gebiete der Medizinalstatistik findet sich in den „Korrespondenz- Blättern des allgemeinen ärztlichen Vereins für Thüringen" vom Oktober 1908. Dort behandelt Geheimrat Dr. Pfeiffer die Säuglingssterblichkeit in Thüringen und speziell in Weimar. Auch dieser Untersuchung kommt wissenschaftlicher Wert zu. Um so mehr muß Verwunderung darüber aufkommen, daß es sich alle drei Autoren nicht versagen können, über die Juden Behauptungen aufzustellen, die mit der Wahrheit nicht im Einklang stehen. I. 1. Kleemann schreibt in dem erwähnten Artikel: „Juden gibt es überall in der Welt, und Juden'mischen sich in alles hinein. Sogar den betrügerischen Gaunerlassen sie nicht unbehelligt, versorgen ihn auch mit Wörtern und Redewendungen. Der Gauner stiehlt, der jüdische Trödler kauft die gestohlenen Waren und macht den Hehler." Damit soll der Grund für die Tatsache des zahlreichen Vorkommens hebräischer Wörter in der Gaunersprache gegeben sein. 2. Mönkemöller läßt sich über die geringe Beteiligung der Jüdinnen an den Uebertretungen des § 361 des Strafgesetzbuches folgendermaßen aus*): „Schwer zu deuten ist der geringe Prozentsatz, den die Juden zur Kriminalität des § 361 stellen und der wieder dem ganz geringen Anteile entspricht, den sie überhaupt an der allgemeinen Kriminalität nehmen. Von den preußischen Korrigendinnen des Jahres 1904 gehörten nur drei, von denen des Jahres 1905 nur zwei der jüdischen Rasse - *) Gemeint sind folgende Bestimmungen: „Mit Haft wird bestraft . . . 3. wer als Landstreicher umherzieht, 6. eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften znwiderhandelt oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt."

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