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Im deutschen Reich · 1908-09-01 · Heft 9 (September 1908) · p. 532

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 9 (September 1908)
Article
[Ohne Titel]
Date
1908-09-01
Page
532 (sequence 2)
Language
German
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532 Im deutschen Reich. vergangen habe, zu einem Jahre Gefängnis verurteilt worden sei. Der C e n t r a l-V e r e i n deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens teilt uns nun mit, daß er sofort Erkundigungen in Luxemburg eingezogen und die Auskunft erhalten habe, daß der Verurteilte weder Jude noch getaufter Jude sei. Wir nehmen davon gern Notiz. Noch besser hätte aber der „Central-Verein" seine Aufklärungsarbeit erfüllt, wenn er die Güte gehabt hätte, der Oesfentlichkeit auch zugleich mitzuteilen, welche Schicht der Ahnen des Verurteilten zuerst die Taufe empfing." — Aus das besondere Vergnügen, der von der Wirkung der Taufe offenbar wenig haltenden „Deutschen Tageszeitung" die gewünschte Auskunft noch nachträglich zu erteilen, müssen wir leider verzichten, da unser Gewährsmann nur erfahren konnte, daß weder der Verurteilte noch seine Eltern Juden waren, die bürgerlichen, durchweg christlichen Träger des Namens „Cohn" in Luxemburg aber weder einen vollständigen Stammbaum, noch eine Ahnengalerie besitzen. — Aus Neuwied a. Rh. erhalten wir nachstehende Mitteilung: Auf Veranlassung des Besitzers des Hotels Richtmann in dem benachbarten Erholungsort Rengsdorf im Westerwald, sowie des Inhabers des Hotels zum Stern daselbst, Herrn Rüdig, hat der Bürgermeister Herr Wink kürzlich in Rengsdorf eine Versammlung einberufen, in der er den Wunsch aussprach, in den dortigen Hotels Juden die Aufnahme nicht oder doch nur in sehr beschränktem Maße zu gewähren. Ein bezüglicher Antrag wurde jedoch abgelehnt, nachdem die Besitzer der Hotels Eul und Lindner erklärt hatten, daß ihnen die jüdischen Gäste ebenso lieb wie alle anderen seien. — Wir teilen dies an dieser Stelle mit, damit unsere Glaubensgenossen das Hotel Richtmann sowie das Hotel zum Stern meiden bezw. an die Besitzer dieser antisemitischen Gasthäuser keine unnötigen Anfragen richten. Das Verhalten des Herrn Bürgermeisters aber würde, wenn sich die erwähnte Mitteilung vollinhaltlich bestätigen sollte, mit seiner Pflicht, für ein friedliches Einvernehmen der einzelnen Bevölkerungsklassen Sorge zu tragen, kaum in Einklang zu bringen sein.

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