Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 9 (September 1908)
- Article
- Verkehr mit Rußland
- Date
- 1908-09-01
- Page
- 499 (sequence 17)
- Language
- German
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499 Die Jutenlandtage in Knrhessen. Lange genug sind die demütigenden- Bestimmungen in Kraft gewesen, die nicht nur eine Kränkung der Inden darstellensondern mindestens in gleichem Maße für alle Regierungendie nicht in der Lage zu sein glauben, Rußland zu verhindern, ans nichtrussische Bürger russische Ansnahmegesetze in Anwendung.zu bringen! Es ist hohe Zeit, hierbei zu beweisen, daß Deutschland nicht nur ein ebenso moderner Rechtsstaat wie die nordamerikanische Union, sondern auch in Kultursragen eine führende Macht ist, an der alte Künste der russischen Diplomatie wirkungslos abpratten. |>ie Judenlandlüge in Kurhessen. Ein Beitrag zur bürgerlichen Stellung der Juden in einem deutschen Kleinstaate. Von Lehrer L. Horwitz, Kassel. Die Geschichte und rechtliche Stellung der Inden im ehemaligen Kurhessen bildet für den. Forscher ein eigenartiges Bild, das sich wesentlich von dem anderer deutschen Staaten abhebt. Seit Jahrhunderten hatten hier zu Lande die Inden die staatliche Oberaufsicht und die Fürsorge der Behörden; so sehr sie von denselben gegen jede Nnbillig.keit geschützt wurden, machten sie ihnen oft das Leben nicht leicht. Durch Verfügung der Regierung war ihnen z. B. das Reisen am Sonntag nicht erlaubt, Tote durften ctm Sonntag nicht bestattet werden, und eine landesherrliche Verfügung gestattete ihnen das Schächten von Geflügel am Rüsttage des Versöhnungstages nur, wenn dieser ans einen Sonntag fiel. — Eine besondere Aufmerksamkeit wandte die Regierung den inneren Angelegenheiten zu, und . keine Anordnung konnte ohne, die Bestätigung der Behörden getroffen werden. Wir besitzen in dem Aktenbestand des Königlichen Staatsarchivs zu Marburg und im „Konstitutenbuch der althessischen Judenschaft" eine ungeheuere Fülle von Material, das sich ans die rechtliche Stellung und das religiöse Leben der Juden in Ober- und Niederhessen — Vorsteheranrtsbezirk Marburg und Kassel — bezieht. Ans diesen Urkunden sei größeren Kreisen einiges über die Judenlandtage mitgeteilt.