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Im deutschen Reich · 1908-09-01 · Heft 9 (September 1908) · p. 483

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 9 (September 1908)
Article
Verkehr mit Rußland
Date
1908-09-01
Page
483 (sequence 1)
Language
German
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Im deutschen Reich. Zeilfchrifi der ErscheintzwSlfmal im Jahre. XIV. Jahrg. Berlin, September 1908. Nr. 9. MerLehr wit Außland. Seit Jahren beschäftigt den Central-Verein der Mißstand, daß die russische Regierung ihre Vertreter in Deutschland angewiesen hat, sobald sie ersucht werden, den Paß eines nach Rußland reisenden Deutschen zu visieren, das Religionsbekenntnis des Nachsuchenden zu erforschen und, wenn dieser ein Jude ist, entweder das Visum zu versagen oder in gewissen nach russischen Gesetzen zugelassenen Ausnahmefällen zu gewahren, aber auch dann nur unter besonderen Bedingungen. Alle Bemühungen, diese antisemitische Differenzierung deutscher Staatsbürger durch eine auswärtige Regierung zu beseitigen, sind bisher daran gescheitert, daß die russische Regierung es als unmöglich bezeichnete, nach Rußland reisenden fremden Juden Rechte zuzugestehen, die sie ihren eigenen jüdischen Untertanen verweigert. Wir würden uns dadurch nicht haben entmutigen lassen und wohl auch bei der deutschen Reichsregierung ein größeres Entgegenkommen gefunden haben, wenn die immer wieder auftauchenden Behauptungen der Tagespresse sich nicht als unzutreffend erwiesen hätten, wonach nur für die nach Rußland reisenden deutschen Juden die tiefverletzenden und nachteiligen Ausnahmebestimmungen Anwendung finden, während von den Regierungen Frankreichs, Englands und den Bereinigten Staaten ihren Staatsbürgern jüdischen Glaubens gegen eine solche herabwürdigende Behandlung auswärtiger Vertreter Rußlands wirksamer Schutz verliehen werde. Die tatsächlichen Verhältnisse unwiderleglich festzustellen, war unbedingt nötig, ehe weitere Schritte unternommen werden konnten, auf die wir trotz der Schwierigkeit

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