Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1908)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1908-07-01
- Page
- 462 (sequence 7)
- Language
- German
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462 Im deutschen Reich. Magdalena, Provinz Sonora, Mexiko) uns 100 Mark als ihren Jahresbeitrag übersandt und dabei wiederum unseren Bestrebungen weiteren Erfolg gewünscht. Den treuen Mitgliedern in weiter Ferne besten Dank und herzliche Grüße! — Am 31. Mai ist in Posen ein treues Vereinsmitglied, Herr Rentier I. Jeremias, verschieden, der als einer der Gründer des Sabbatvereins und durch andere fromme Werke sich ausgezeichnet und stets auch unseren Bestrebungen ein reges Interesse zugewandt hat. In Erinnerung daran hat die Witwe des Dahingeschiedenen uns eine freiwillige Spende von 100 Mark übermitteln lassen. — Am 1. Juni verstarb, ebenfalls in Posen, ein anderes bewährtes Vereinsmitglied, Landgerichtsrat Louis Wolffsohn. Dem im 63. Lebensjahr plötzlich aus dem Leben Geschiedenen haben die Mitglieder des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft in Mitglieder des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft in Posen einen Nachruf gewidmet, in dem von diesem jüdischen Richter gesagt wird: „Der Verstorbene hat während seiner fast zwanzigjährigen Tätigkeit als Mitglied des hiesigen Landgerichts mit unermüdlicher und gewissenhafter Pflichttreue sich die Erfüllung seiner Amtspflichten angelegen sein lassen und sich durch die Lauterkeit seiner Gesinnung und die Liebenswürdigkeit im persönlichen Verkehre die aufrichtige Hochachtung aller seiner Berufsgenossen erworben/' — In Labischin ist am 6. Juni der langjährige verdiente Vorsteher der Gemeinde, Herr Isidor Rynarzewski, gestorben. Am Grabe sprachen der Schwiegersohn des Verstorbenen, Herr Rabbiner Dr. Wohlberg-Berlin, der Orts- Rabbiner Herr Dr. Ansbacher und ein Sohn des Verewigten, Herr Lehrer Rynarzewski-Obersitzko. — Die „Deutsch-sozialen Blätter" veröffentlichten am 27. Mai d.J. unter der Ueberschrift „Ein intelligenter Teilhaber" einen Bericht aus Duisburg, wonach der jüdische Händler K. Maxeiner aus Duisburg, ein noch junger, aber schon wegen Eigentumsvergehen und anderer Straftaten mit Gefängnis und 6 Monaten Arbeitshaus vorbestrafter Mensch die Frau seines Geschäftsteilhabers in der gemeinsten Weise beschimpft, der Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, nicht Folge geleistet und dafür eine Geldstrafe verwirkt habe. Diese Notiz hat uns veranlaßt, der Redaktion der „Deutsch-sozialen