Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1908)
- Article
- Berlin
- Date
- 1908-06-01
- Page
- 362 (sequence 2)
- Language
- German
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362 Im deutschen Reich. die guten Sitten verstoßen, sind meistens auch in anderen Beziehungen nicht zu empfehlen. Merkwürdig, Juden, welche den Antisemiten zu verdienen geben, werden von letzteren gern gesehen, verstoßen nicht gegen die guten Sitten und sind auch in andern Beziehungen zu empfehlen. Noch nie hat wohl ein Deutschnationaler eine gute Stellung aufgegeben, weil er jüdifches Geld nicht nehmen wollte. Das „Vergnügen", die Stellung zu verlieren, macht er sich erst, wenn der jüdische Chef es ablehnt, einem Anhänger des Erz-Antisemiten Schack sein Vertrauen länger zu schenken. Wir lieben unsere Feinde so innig, daß wir ihnen allen das Vergnügen, von dem Herr Schack spricht, gönnen. Aber Herr Schack ist vorsichtig; seine „jungen Freunde", wie er salbungsvoll seine Schäflein zu nennen liebt, konnten ihm, wenn er ihnen andere Stellen verschaffen soll, doch lästig fallen. Darum steht gleich unter der ersten Briefkastennotiz eine zweite: Ihre Erkenntnis ist zweifellos richtig. Es liegen unzweideutige Anzeichen dafür vor, daß die ungünstige wirtschaftliche Lage weiter nachteilig wirkt auf den Arbeitsmarkt. In dieser Zeit sollte niemand seine Stellung leichtfertig aufgeben, denn die Aussichten, schnell wieder Stellung, — vor allein bessere Stellung — zu erhalten, sind nicht günstig. Also sollen nach Schack, bis bessere Zeiten kommen, seine Freunde nur ruhig Judengeld annehmen, bis sie sich das „Vergnügen"' machen können, sich an die frische Luft setzen zu lassen. — Der Gesamtausschuß des Verbandes der deutschen Juden war am 10. Mai d. I. in Berlin versammelt. Die Versammlung war von 38 Teilnehmern aus allen Teilen des Reiches besucht. Von den gefaßten Beschlüssen ist hervorzuheben: Durch eine Eingabe an das preußische Kultusministerium soll die Anregung gegeben werden, auch hier wie in anderen Bundesstaaten leistungsschwachen jüdischen Gemeinden durch Staatsmittel zu helfen. Die Schritte, welche wegen allgemeiner Durchführung des Religionsunterrichts an höheren Lehranstalten zu unternehmen sind, sollen zunächst vom Verbände gemeinsam mit dem Rabbinerverband und dem Gemeindebunde vorbereitet werden. Der Vorsitzende des Ver-