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Im deutschen Reich · 1908-05-01 · Heft 5 (Mai 1908) · p. 305

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 5 (Mai 1908)
Article
Berlin
Date
1908-05-01
Page
305 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen 305 bürger-Zeitung" wohl klar gewesen fein; vielleicht ahnte sie auch instinktiv, daß das Gerücht, das bald von einem ermordeten „jüdischen Schneiderlehrling" in Umlauf kam, nicht haltlos sei. Jedenfalls war sie vorsichtiger als die „Deutsch-sozialen Blätter" Liebermanns, die am 11. April die Mitteilung, daß die Leichenteile bereits ausgeblutet waren, als der Mörder sie in die Sackleinwand packte, sofort dazu benutzten, das Ritualmordmärchen in der Weise aufzuwärmen, daß sie int Anzeigenteil ihren Konitz-Ladenhüter mit der Ueberschrift anboten: „D er B l u t m o r d in Könitz i st uo ch i m m er ungesühnt" und im redaktionellen Teile schrieben: „Die „Seltsamkeit des Verbrechens tritt kraß und schreckhaft hervor" selbst in der großen Reihe der Berliner Bluttaten des Jahres 1908. Aeußerlich betrachtet, hat diese greuliche Tat eine auffallende Aehnlichkeit mit dem bekannten Konitzer Mord vom März 1900, der so große Aufregung hervorrief. Hoffentlich gelingt es diesmal, das Dunkel aufzuhellen, wenn auch unsere Erwartungen nicht allzu groß sind." — Durch die Kunst der Aerzte und durch die Tüchtigkeit der Berliner Kriminalpolizei, die nicht durch geschäftsantisemitische Broschürenschreiber und Ritualmordmärchendichter auf falsche Fährte zu locken war, ist „trotz der geringen Erwartungen" der Mörder des kleinen Blecher alsbald in den: Couleurdiener Heider ermittelt worden, der der verdienten Strafe nicht entgehen wird wie der Mörder Winters. Wenn der Konitzer Mord noch ungesühnt ist, tragen offenbar nur die Hetzer die Schuld, die unbewußt oder bewußt durch die Verbreitung der Ritualmordlüge die Konitzer Untersuchungsbehörde verleiteten, den Urheber bei den Juden zu suchen, und dadurch dem Mörder Zeit ließen, die Spuren seiner Tat zu verwischen. — Die Namen der „deutsch-nationalen M it - glieder des Kaufmanns g er ich ts" sind für unsere Glaubensgenossen, die amtlich mit dem Kaufmannsgericht in Berührung kommen, gewiß von besonderem Interesse. Da diese wünschen dürften, sich einzuprägen, welche Handlungsgehilfen ihre Wahl dem unter antisemitischer Leitung stehenden deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verband verdanken, geben wir, nachdem das hiesige Gemeindeblatt die Zuteilung an die Kammern veröffentlicht hat, diese Namen hiermit wieder: Bei den Kaufmannsgerichtsuvahlen 1908

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