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Im deutschen Reich · 1908-05-01 · Heft 5 (Mai 1908) · p. 304

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 5 (Mai 1908)
Article
Berlin
Date
1908-05-01
Page
304 (sequence 1)
Language
German
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304 Im deutschen Reich Korrespondenzen. Berlin, 25. April. Die zerstückelte Leiche eines Knaben, die im April im Berliner Tiergarten gefunden wurde, hat man mit vieler Mühe wieder zusammengesetzt und dann festgestellt, daß der ermordete Knabe der Sohn eines vor etwa einem Jahre nach Berlin gekommenen galizischcn Juden war, der in Berlin als Kassierer in einem Abzahlungsgeschäft angestellt ist- und sich wenig um den Knaben kümmern konnte, den er zu einem Schneider in die Lehre gegeben hatte. Ehe in der zerstückelten Leiche der Knabe Hermann B l e ch e r erkannt worden war, hatte man vielfach geglaubt, es handle sich um einen jungen Slowaken oder irgendeinen anderen der sonstigen kleinen Fremdlinge, die ohne eigentliche Heimat gelegentlich nach Berlin kommen. Bemerkenswert ist, daß schon vor der Feststellung, daß es sich um einen jüdischen Knaben handle, die antisemitische „Staatsbürger-Zeitung", die einst als ein Organ für die „Ritualmordmärchen-Dichtung" galt, den erfreulichen Beweis lieferte, daß sie jetzt auf diesen zweifelhaften Ruhm verzichte. Sie schrieb am 12. April wörtlich: „Wie vor Ostern nicht anders 51t erwarten war, kommen aus dem Publikum auch viele Anzeigen, die auf einen Riiualmorb Hinweisen u n d wenigstens so tun, als ob i h r e 11 rheber dara n g l a u b t e n. Indessen kann in diesem Falle davon schon deshalb ni ch t die Rede sei n, w e i l der Knabe erdrosselt Worben i st. Jetzt, nachdem die Leichenteile einige Tage im Sch au Hause gelegen haben und etwas eingetrocknet sind, treten die S t r a n g u l a t i 0 n s m arke n in der Halshaut noch deutlicher hervor als früher. Es scheint, daß der Mörder eine Doppelschnnr benutzt hat, denn der eine Eindruck ist etwas tiefer und schärfer als der andere." Das Antisemitenblatt mußte doch schon etwas zugelernt haben, als es so zahm die gegen Mtualmord sprechenden polizeilichen Ermittlungen registrierte. In Könitz war es noch nicht so vorsichtig, trotzdem auch dort durch die Medizinalbehörde „Erstickungstod" festgestellt war. Daß sich eine „Konitzer Hetze" nicht so leicht in Berliner Luft übertragen lassen würde, mag der „Staats-

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