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Im deutschen Reich · 1908-05-01 · Heft 5 (Mai 1908) · p. 301

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 5 (Mai 1908)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1908-05-01
Page
301 (sequence 13)
Language
German
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301 Umschau. mußte. Jetzt wird nun die vollständige Entrechtung der Juden in Rumänien auch von den dortigen „Nationaldemokraten" auf das Programm gestellt. Daß die zeitweiligen rumänischen Machthaber mit solchen „Schrullen" einverstanden sind, zeigt die neuere Anweisung an die Präfekten, die in den Ruralgemeinden angesiedelten sogenannten „Fremder.", das heißt in Rumänien: „die Juden", unnachsichtlich zu verfolgen und auch nicht zuzulassen, daß mit ihnen Miets- und Pachtverträge ferner eingegangen werden. Wenn diese Anweisung zur Ausführung gelangt, wird sie wiederum Hunderte von Familien, die seit Generationen in Rumänien wohnen nnd keine andere Heimat haben, an den Bettelstab bringen. Tie Signatarmächre des Berliner Beitrags wenden nichts gegen die Art und Weise ein, wie, man in Rumänien die klaren Bestimmungen des Artikels 44 jenes Vertrags fortgesetzt umgeht; das wäre rätselhaft, wenn nicht die Scheu der Großmächte davor, ihre eigenen Staatsbürger jüdischen Glaubens, die nach Rußland reisen, vor einer gleichen Behandlung zu bewahren wie die russischen Untertanen, den besten Beweis dafür böte, daß, wenn Osteuropa randaliert, in dem europäischen Konzert so leicht keine den Juden wohlklingende Note vernehmlich ward. Nicht nur in Rumänien, sondern auch in Rußland und wo immer die Antisemiten die Rechte der jüdischen Bevölkerung zu zertrümmern suchen, bildet gewöhnlich ihr Anteil' am Heeresdienst den hauptsächlichsten Angriffspunkt, da das vollständige Ausscheiden aus dem Volke in Waffen die Juden zu geduldeten Gästen erniedrigen würde. Daß sie in Rumänien tatsächlich als „Fremde" behandelt werden, ist noch nicht gesetzlich sanktioniert: die von der rumänischen Heeresverwaltung mit den jüdischen Soldaten gelnachten guten Erfahrungen werden es nicht dahin kommen lassen, daß die rumänischen Juden vom Militärdienst befreit werden und dadurch das Ziel ihrer ärgsten Feinde erreicht wird, sie insgesamt formell unter „Fremdenrecht" zu stellen. Daß die Militärbehörden die jüdische Bevölkerung als ein für den Heeresdienst sehr gut verwendbares Material betrachten, beweist die Tatsache, daß sie bei den Aushebungen insbesondere in Außlantu einer ungewöhnlich hohen Verhältnisziffer als stell nngs

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