Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1908)
- Article
- Die Reichstagsverhandlungen über die Zurücksetzungen der jüdischen Einjährig-Freiwilligen
- Date
- 1908-05-01
- Page
- 276 (sequence 11)
- Language
- German
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276 Im deutschen Reich. grnnd für die Beförderung bezeichnet worden. Damit ist, glaube ich, der Standpunkt gewahrt worden, von dem allein ich die Sache zu besprechen hatte, und es freut mich, aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Bindewald konstatieren zu können, daß er in diesem Punkte sich völlig einverstanden erklärt hat. Es ist also im Hohen Hause ein Zweifel darüber gar nicht, daß von allen Seiten eine Zurücksetzung wegen des G l a u b e n s b e k e n n t - n i s s e s v e r w o r f e n w i r d , a u ch v o n a n t i s e m i t i s ch e r Seite. (Sehr richtig! in der Mitte und links.) Die iibrigen Fragen, meine Herren, der Gegensatz zwischen Germanentum und Semitentum, die Stellungnahme der Zentrumspartei zur Judensrage haben gar nicht den Gegenstand meiner Erörterungen gebildet." Ten Schluß dieser Debatte bildete nachstehende Aeußernng des Herrn Generalleutnants Sixt v. Armin: „Ich möchte tun; noch ganz kurz bemerken, daß, wenn ich aus die Behandlung jüdischer Angehöriger des Heeres heute nicht naher eingegangen bin, ich dies unterlassen habe, weil ich es für überflüssig hielt, nachdem ich bei der zweiten Lesung des Etats dazu schon Stellung genommen hatte, und weil nach den Ausführungen, die der Herr Kriegsminister früher in diesem Hause gemacht hat, die Heeresverwaltung keine an d e r e S t e l lun g in dieser Frage e i n n e h m e n k a n n , a l s daß sie s i ch ledigl i ch a u f d e n Boden des Gesetzes st e l l t." Daran, daß die oberste Heeresverwaltung auf diesem Boden steht, hat wohl niemand gezweifelt. Solange aber diese Verwaltung ihre Autorität nicht in allen Füllen geltend macht, in denen im Gegensatz zu ihrem Standpunkt in ihrem Ressort Tinge Vorkommen, die nicht mit Verfassung und Gesetz in Einklang zu bringen sind, solange die vorurteilsvolle Praxis der vorurteilslosen Theorie widerspricht, bleibt alles beim alten. Daß die Verwaltung nicht die Macht haben soll, dein Gesetze, aus dessen Boden sie selbst steht, in allen ihr untergeordneten Zweigen Achtung zu verschaffen, ist für den „beschränkten Untertanenverstand" unfaßbar! Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg, linb den zu finden und zu betreten, muß die Heeresverwaltung, wem: nicht durch das eigene Gerechtigkeitsgefühl, so durch die Volksvertretung gezwungen werden. A. L.