Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 4 (April 1908)
- Article
- Das Recht bei der Offizierswahl
- Date
- 1908-04-01
- Page
- 261 (sequence 4)
- Language
- German
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INI Deut]ü)en Reich. 261 diese Maßnahme als eine unerlaubte Beschwerde aufgefaßt werden darf. Unter allen Umständen ist aber schon jetzt, selbst bei unveränderten Wahlmodalitäten der Wahl-Vorsteher zu verpflichten, die Wahlkörperschaft ausdrücklich durch Vorlesung der gesetzlichen Bestimmungen vor der Wahl auf die Verfassung hinzuweif en, um Vorurteile auszufch alten, welche dem Gesetze widersprechen und der Zivilisation, der Bildung, Moral und Ehre e n t g e g e n st e h e n. Es muß erwartet werden, daß die deutschen Volksvertreter jeder politischen Richtung in diesem Sinne wirken werden und sich mit dem Ausspruch des Kaiser Wilhelms II. eins wissen und fühlen: „Recht muß Recht bleiben!" Henry Hoffstaedt. Redakiionsschluß dieser Nunmier 25. März 1908. Nedaktions-Bureau des Lentral-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Berlin SW. 68, Lindenstr. \^lL Fernsprecher Amt IY, Nr. 7079. Verantwortlich für Redaktion und Verlag: ^Alxhonse;Levy, Berlin. Paß & Garleb G. m. b. H., Berlin W. 57. .. ..-UP——,.... Cigaretten Cigaretten sind wie Edelsteine, je höher der wirkliche Wert ist, desto bescheidener muss die Rufmachung und Fassung sein. Beweis: Salem Rleikum-Cigaretten. 3x/2 bis 10 Pfg. das Stück. Mur echt mit Firma: Orientalische Tabak- und Cigarettenfabrik „YENIDZE", Inhaber: Hugo Zietz, Dresden. Geber 1300 Rrbeiter. Edelsteine