Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1908-04-01 · Heft 4 (April 1908) · p. 258

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 4 (April 1908)
Article
Moses Mendelssohn [Rezension]
Date
1908-04-01
Page
258 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2316602-2316766-2316771-2339865--17714-2339958
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Im deutschen Reich. 258 Möglichkeit, ihre Fähigkeiten auf allen Gebieten zu entfalten zum Nutzen des deutschen Vaterlandes und zur Ehre des jüdischen Bestandteils des deutschen Volkes. A. L. » Eingesandt Aas WechL Sei der Hffizrerswahl. Im Herbst 1906 hat der Kriegsminister v. Einem eine gutachtliche Ueußerung von den Truppenteilen und Bezirkskommandos verlangt bezüglich einiger Neuerungen bei der Wahl von Reserve-Offizieren. Diese Neuerungs-Vorschläge seitens des Kriegsminifters sollten oft wiederholten Vorkommnissen begegnen, wie solche in letztjährigen Reichstagsversammlungen mißbilligend besprochen worden sind und denen Fälle zugrunde lagen, in denen einwandsfreie Aspiranten aus politischen und konfessionellen Gründen bei der Ofsizierswahl abgelehnt worden sind. Der Kriegsminister, der gelegentlich erklärt hat, daß er — wie eigentlich selbstverständlich — durchaus auf dem Standpunkt der Reichsverfassung bezw. des Gesetzes vom 3. Juli 1869 steht, glaubt, eine durchschlagende Aenderung dadurch erwirken zu können, daß er die Offiziersaspiranten vor die Alternative stellt, entweder ihre Osfizierswahl nach der sogenannten Hebung I bei dem aktiven Offizierkorps oder nach der Uebung II bei dem Landwehr- und Reserve-Offizierkorps zu beantragen. Wie bekannt, hat auch der bayrische Kriegsminister sich zu denselben Vorschlägen entschlossen. Es ist klar und beweisbar, daß diese Vorschläge nur Scheinmittel sind, welche das Uebel der oft und schwer empfundenen und ohne Rechtfertigung gebliebenen Zurücksetzungen von Staatsbürgern und Verstöße gegen die Verfassung nicht treffen oder heilen j können. i Um wieviel weniger sind solche Maßnahmen geeignet, bewiesene Unbilligkeiten und Verfassungs-Verletzungen ein für alle Mal aus dem Bereich der Möglichkeit zu entfernen. Die Fragen, welche bei den Reichstags-Verhandlungen mit Recht aufgeworfen und behandelt wurden, stellen sich vielmehr so dar, daß jeder Staatsbürger, seiner Pflicht durch den Militär-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.