Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 4 (April 1908)
- Article
- Berlin
- Date
- 1908-04-01
- Page
- 229 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316766-2316771-2339844--17644-2339929- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Korrespondenzen. 229 Unterrichtes bei vier wöchentlichen Stunden 320 Mark betragen. Es ist selbstverständlich, daß die jüdischen Gemeinden nie mehr verlangen können, als sie selbst für den Religionsunterricht ausgeben. Da in den weiften Gemeinden der Religionslehrer auch Kultusbeamter ist, so muß sehr sorgfältig das Gehalt für den Religionsunterricht von dem Gehalt für seine Tätigkeit als Kultusbeamter getrennt werden. Für diejenigen Synagogen-Gemeinden, die selbst leistungsschwach sind und von den Kommunen nicht ausreichend unterstützt werden, hat die Staatsregierung in dem diesjährigen Etat die Summe von 40 000 Mark (Resolutionsfonds) bereit gestellt. Die Gemeinden werden sofort Schritte Lun müssen, wenn sie mit einer Unterstützung aus diesem Fonds bedacht werden wollen. Eine etwaige Eingabe ist an den betreffenden Regierungs- Präsidenten zu richten. Auch hier ist für eine Bewilligung die Bedingung gestellt, daß in der Gemeinde mindestens zwölf schulpflichtige Kinder vorhanden sind. Wo diese Zahl nicht vorhanden ist, da werden die Gemeinden gut tun, sich mit einer oder mehreren Nachbargemeinden zusnmmenzuschließen und eine Art von Schul-Sozietät für den Religionsunterricht zu bilden, sei es, daß die Kinder au einem Orte den Unterricht empfangen, sei es, daß 'der Lehrer Wanderunterricht erteilt. Nach den Erklärungen des Ministerialdirektors Schwartzkopff in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 21. Februar d. I. ist es sicher, daß die Regierung einer solchen Sozietät eine Unterstützung nicht versagen wird. — Von der I u g e n d s ch r if t e n - K 0 m m i s s i 0 u der Gr 0 ßl 0 ge fürDeutschland VIII erhalten wir folgende Zuschrift: „Zum Wettbewerb um ein jüdisches Marche nb u ch, der von der Jugendschriften-Kommission der Großloge für Deutschland VIII U. O. B. B. ausgeschrieben war, sind 10 Sammlungen eingegangen. Die Kommission hat beschlossen, die Hälfte des Preises im Werte von 250 Mark dem Verfasser der Sammlung „Morgenröte", Herrn Jacob Levh in Köln, zu gewähren. Außerdem sind der Schriftstellerin Else Ury-Charlottenburg und dem Hauptlehrer Ruß in Aurich für einzelne Märchen aus den von ihnen eingesandten Sammlungen kleinere Preise zuerkannt worden. Die Autoren der nicht preisgekrönten Arbeiten werden ersucht, ihre Adressen der Großloge anzugeben, damit ihnen die Arbeiten zurück-