Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 3 (März 1908)
- Article
- Antisemiten unter sich
- Date
- 1908-03-01
- Page
- 194 (sequence 3)
- Language
- German
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10 i deutschen Reich Öcibciiiaim, Bartsch und Warlheniaun llrchtrrer m'uvtnlti' das Vorgehen des Herrn Bruhn namentlich im Interesse der Gründung des Reichsbundes der Resorinpartei). Eo wllrde dann ein Antrag f a st e i n ft i m nt i g angenonnneli, in dein dem Vorstand das Vertrauen ausgesprochen wurde und ihm die weiteren Schritte anheinrgestellt wurden/' - Im inerteren Verlause der Verhandlungen führte Herr Hol,', ans: „Der Deutsche Antisemitenlnrnd müsse von der Deut scheu Resormpartei verlangen, daß sie sich nicht zu Wilhelm Kruhn bekenne/' — Die „Staarobiirger-ZeiLnng" hat nach träglich ihr Bedauern darüber au eg eso rochen, daß dieser Be. rieht durch sie an die Deffentlichkeit gelangt sei, und dies auf ein Versehen ihrer Nachtredaktion zurückgeführt. So wäre man auch über Herrn Bruhn „d u r eh N a ch t z u m L i eh t" gelangt. In einem spater bekannt gewordenen Einladungsschreiben zu einer Versammlung des Antisemitenbundes heißt es wörtlich: „D n r ch s ch n ö d e n Verrat unseres bisherigen Geschäftsführers sind dein Verleger Will). Bruhn unsere Kasse, Bücher, Karten usw. in die Hände gespielt worden. Trotzdern der Deutsche Antiscmitenbnnd in der außerordentlichen Hauptversammlung im Qktober 1907 sich ganz von dem Deutschen Mittelstandsbund getrennt hat, läßt Herr Bruhn dennoch bei unseren Mitgliedern! Beiträge einkassieren. Wir bitten Sie, hochgeehrter Bundesbrnder, dringend, auf keine Quittung eine Beitragszahlung zu leisten, aus der „Deutscher Mittelstandsbund" steht, unterschrieben mit Bruhn und Silbers torsf." — Aus dein Parteitage der Resormpartei am 26. und 27. April in Leipzig wird über den Sachverhalt wohl noch mehr verlauten. * Antisemitische Wahlgeheimnisse. Einen ergötzlichen Blick hinter die Kulissen der antisemitischen Wahlagitation bietet ein Urteil des Reichsgerichtes vom 25. November 1907, das die „Juristische Wochenschrift" soeben zum Abdruck bringt. Der Tatbestand ist in kurzen; folgender: Bei der Reichstagsersatzwahl im Wahlkreise Jerichow im Herbst 1904 erließ die deutsche Resormpartei Wahlauf-